Sitzungsvorlage - V/2014/338

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, ab dem Jahr 2015 den Sockelbetrag je Fraktion auf 1.000 EURO festzusetzten. Die verbleibenden Haushaltsmittel werden entsprechend der Mitgliederstärke der Fraktionen zugeteilt. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x

ja

 

nein

 

 

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto: 549200 (Kostenstelle: 009000 / Produkt: 0111111)

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben betragen  11.000 EUR.

 

 

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2015

2016

2017

2018

Sachkosten

 11.000

11.000

11.000

11.000

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 11.000

11.000

11.000

11.000

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 11.000

22.000

33.000

44.000

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath erhalten die Fraktionen im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für ihre Geschäftsführung. Die Zuteilung der Haushaltsmittel erfolgt über gleiche Sockelbeträge je Fraktion, darüber hinaus entsprechend der Mitgliederstärke der Fraktion.

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2001 wurde beschlossen, den Sockelbetrag auf 1.150 EUR festzusetzen. Darüber hinaus erhielten die Fraktionen je Ratsmitglied eine Kopfpauschale in Höhe von 110 EUR.

 

Bisher standen im Haushaltsplan 11.000 EUR zur Verfügung.

 

Durch den Einzug der Piratenpartei in den Rat der Stadt Herzogenrath, stünde der Piratenfraktion, wie jeder anderen Fraktion auch, der Sockelbetrag sowie die Kopfpauschaule zu.

 

Bei einem unveränderten Verteilungsmodus würde der Haushaltsansatz um 740 EUR überschritten.  

 

Die finanzielle Lage der Stadt Herzogenrath ist äerst angespannt. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Gesamtsamtbetrag der Fraktionszuwendungen weiterhin auf 11.000 EUR festzuschreiben.

 

Auf Basis der derzeitigen Fraktionsstärkenrde sich ab 2015 folgende Jahreszuwendungen ergeben:

 

SPD = 1.000 EUR Sockelbetrag + 1.870 EUR Kopfpauschale = insgesamt 2.870 EUR

monatlich = 239,16 EUR

 

CDU = 1.000 EUR Sockelbetrag + 1.760 EUR Kopfpauschale = insgesamt 2.760 EUR

monatlich = 230 EUR

 

GRÜNE = 1.000 EUR Sockelbetrag + 440 EUR Kopfpauschale = insgesamt 1.440 EUR

monatlich = 120 EUR

 

DIE LINKE = 1.000 EUR Sockelbetrag + 330 EUR Kopfpauschale = insgesamt 1.330 EUR

monatlich = 110,83 EUR

 

FDP = 1.000 EUR Sockelbetrag + 220 EUR Kopfpauschale = insgesamt 1.220 EUR

monatlich = 101,66 EUR

 

Piratenpartei = 1.000 EUR Sockelbetrag + 220 Kopfpauschale = insgesamt 1.220 EUR

monatlich = 101,66 EUR

 

Rundungsdifferenzen werden mit der Jahresabschlussrate ausgezahlt. 

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit der Jahresabschlussrate bzw. mit den beiden letzten Raten die DSL-Kosten in Abzug gebracht werden. Diese betragen 102 EUR je Fraktion (jährlich).         

 

Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass durch den Einzug der Piratenfraktion in den Rat der Stadt Herzogenrath in diesem Haushaltsjahr eine Überzahlung in Höhe von 389 EUR entsteht, die durch Minderausgaben gedeckt sind.  

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

- § 56 Abs. 3 GO NRW

- § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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