Sitzungsvorlage - V/2014/330
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Dezernatsverteilungsplans hier: Neufestlegung der Geschäftskreise der Beigeordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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16.09.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die letzte Änderung der Geschäftsbereiche der Dezernenten wurde in der Stadtratssitzung vom 05.02.2013 beschlossen (V/2012/415-E01).
In der Zwischenzeit wurde diese Änderung einer kritischen Aufgabenanalyse unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass noch weitere Synergieeffekte erzielt werden können.
Daher sind nach Auffassung der Verwaltung Umstrukturierungen bis in die Fachbereiche hinein erforderlich. Zugleich kann damit eine gleichmäßige Arbeitsbelastung der Dezernatsleitungen erreicht werden.
Die Verwaltung schlägt folgende Anpassung der Geschäftsbereiche vor:
Der Bürgermeister behält die Verantwortung für das Bürgermeister-Büro, die Wirtschaftsförderung einschließlich Stadtmarketing, die Gleichstellungsstelle sowie die Geschäftsstelle Eurode (diese im Wechsel mit der 1. Beigeordneten je nach Amtszeit als Verbandvorsteher/Sekretaris). Ihm direkt unterstellt sind die Persönliche Referentin sowie die Pressereferentin. Zudem ist ihm direkt die Stabsstelle Wahlen unterstellt.
Die „Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung“ nimmt ihre Funktion entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW wahr.
Dezernat 1:
Das Dezernat 1 wird vom Bürgermeister geleitet.
Ihm sollen folgende Fachbereiche und Bereiche zugeordnet werden:
- Bereich 1.1 (Ordnung und Verkehr sowie Koordination „Sicherheit“)
- Bereich 1.3 (Bürgerbüro, Rentenstelle, Standesamt und Ehrenamt)
- Bereich 1.4 (Feuerwehr)
- unverändert Bereich 5.1 (Personal)
- unverändert Fachbereich 6 (Finanzen und EDV)
Der Fachbereich 5 (Personal und Organisation) wird getrennt. Der Bereich 5.1 (Personal) wird vom Bürgermeister bis zur Ernennung einer Bereichsleitung geleitet.
Der Bereich 5.2 (Organisation) wird in den Verantwortungsbereich der 1. Beigeordneten abgegeben.
Die Bereiche 1.1,1.3 und 1.4 werden vom Dezernat 2 übernommen. Sie sind weiterhin dem Fachbereich 1 (Bürgerdienste) zugeordnet.
Dezernat 2:
Das Dezernat 2 wird von der 1. Beigeordneten geleitet.
Ihr sollen folgende Fachbereiche und Bereiche zugeordnet werden:
- Bereich 5.2 (Organisation)
- unverändert Fachbereich 2 (Jugend und Bildung)
- unverändert Bereich 1.2 (Soziales)
Dezernat 3:
Das Dezernat 3 wird vom Technischen Beigeordneten geleitet.
Hier ergeben sich keine Änderungen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 73 Abs. 1 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,3 kB
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