Sitzungsvorlage - V/2014/360
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Herzogenrath zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW hier: Teilplan Siedlungsabfälle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Bürgermeisterbüro; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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16.09.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Herzogenrath schließt sich in vollem Umfang der Stellungnahme der RegioEntsorgung AöR vom 04.09.2014 zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle, Stand: März 2014, im Beteiligungsverfahren an.
Er beauftragt die Verwaltung gegenüber dem zuständigen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW als oberste Abfallwirtschaftsbehörde (MKULNV NRW) bis zum 30.09.2014 eine gleichlautende Stellungnahme abzugeben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.03.2014 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) die Gemeinden und Kreise sowie ihre Zusammenschlüsse und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gem. § 31 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der Aufstellung des Abfallwirtschaftsplanes NRW (AWP NRW) beteiligt und diese um ihre Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des neuen AWP NRW (Stand: 12.03.2014) bis zum 30.09.2014 gebeten.
Zu dem Entwurf des AWP NRW führt das Ministerium aus:
Zentraler Punkt des neuen Abfallwirtschaftsplans ist die Umsetzung einer regionalen Entsorgung und damit des von der Europäischen Union geforderten Prinzips der Nähe. Die Landesregierung schlägt daher drei Entsorgungsregionen in NRW vor. Abfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, müssen auch im Land selbst und möglichst in der Nähe des Ortes, wo sie entstehen, entsorgt werden.
Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wird das Prinzip der Nähe konkretisiert, gleichzeitig verbleibt aber genug Spielraum für die Kommunen. Ziel ist es, Mülltourismus durch Nordrhein-Westfalen zu vermeiden, stabile Gebühren zu schaffen sowie Planungssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen.
Ferner soll ein ungesunder Dumping-Preiskampf auf Kosten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler eingedämmt werden.
Zweites wichtiges Thema des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplans ist die Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen.
Ab Januar 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes eine getrennte Erfassung der Bioabfälle vor. Bioabfälle sind eine wichtige Energie- und Rohstoffquelle, die intensiver genutzt werden muss. Ziel ist es, die Nutzung der Bioenergie realistisch, ausgewogen und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Bioabfälle eignen sich sehr gut zum Betrieb von Biogasanlagen und damit zur nachhaltigen und klimaneutralen Produktion von Strom und Wärme, qualitätsgesicherte Gärreste aus den Biogasanlagen wiederum als Dünger.
Auf welchem Wege Bioabfälle gesammelt und verwertet werden sollen, wird den Kommunen überlassen. Es werden keine Vorgaben für ein bestimmtes Erfassungs- und Verwertungssystem gemacht. Hierdurch soll ein Wettbewerb um die besten Ideen und Konzepte angeregt werden. Der Abfallwirtschaftsplan enthält dazu Handlungsempfehlungen für die Kommunen. Danach kann auch die Eigenkompostierung eine sinnvolle Ergänzung zur Biotonne sein.
Im Beteiligungsverfahren soll nun diskutiert werden, wie viel Kilogramm Bioabfall pro Einwohner in der jeweiligen Region pro Jahr im Schnitt getrennt gesammelt werden sollen.
Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer ökologischen Abfallwirtschaft. Dies umfasst auch die Förderung der Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Dazu sollen zukunftsorientierte Strategien entwickelt werden. Die Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft, die Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen und die ökologische Abfallwirtschaftsplanung sind wichtige Bausteine der neuen Umweltwirtschaftsstrategie.
Ausgangspunkt des neuen ökologischen Abfallwirtschaftsplans sind eine umfassende Vorstudie und ein intensiver Beteiligungsprozess mit Kommunen und Verbänden. In den vergangenen Monaten wurden den Kommunen, den Betreibern von Entsorgungsanlagen, den Entsorgungs- sowie den Umweltverbänden die Ziele und Eckpunkte des neuen ÖAWP vorgestellt und im Vorfeld diskutiert. Dieses offene und transparente Dialog-Verfahren soll weiter fortgesetzt werden.
Bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Nordrhein-Westfalen fielen im Jahr 2010 4,98 Millionen Tonnen behandlungsbedürftige Siedlungsabfälle an. Nach der Prognose werden dies zukünftig (Prognose 2025) 4,42 Millionen Tonnen sein. In Hausmüllverbrennungsanlagen (rund 6,1 Millionen Tonnen pro Jahr) und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (rund 0,5 Millionen Tonnen pro Jahr) stehen dafür mehr als ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Kapazitäten, die für die Siedlungsabfallentsorgung nicht benötigt werden, können für behandlungsbedürftige Abfälle, die in nordrhein-westfälischen Gewerbebetrieben anfallen, genutzt werden. Die Kapazitäten der Hausmüllverbrennungsanlagen müssen mittel- bis langfristig an die abnehmenden Abfallmengen angepasst werden.
Zu den einzelnen Kapiteln des Entwurfs des AWP NRW hat die RegioEntsorgung AöR als zuständiger öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger stellvertretend für ihre Mitglieder eine Stellungnahme mit Datum 04.09.2014 verfasst, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
In dieser Stellungnahme geht die RegioEntsorgung ausführlich auf einzelne Punkte ein, die das Sammeln und Transportieren der Abfälle im Verbandsgebiet und die Stabilität der Abfallgebühren, insbesondere bei der Zuweisung zu Entsorgungsregionen und der Bioabfallsammlung, betreffen.
Die Verwaltung folgt dieser Stellungnahme und schließt sich den ausführlichen Ausführungen der RegioEntsorgung AöR in vollem Umfang an.
Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt Herzogenrath die Stellungnahme der RegioEntsorgung AöR vom 04.09.2014 aufzugreifen, diese zu übernehmen und der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, eine gleichlautende Stellungnahme im Namen der Stadt Herzogenrath gegenüber dem zuständigen Ministerium abzugeben.
Zur weiteren Information ist die gemeinsame Stellungnahme des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) und der AWA Entsorgung GmbH vom 19.08.2014 ebenfalls als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des AWP NRW (= 118 Seiten) verzichtet die Verwaltung aus ökologischen und ökonomischen Gründen darauf, den Entwurf des AWP NRW dieser Vorlage als Anlage beizufügen.
Stattdessen hat die Verwaltung den einzelnen Fraktionsvorsitzenden den Entwurf des AWP NRW vorab per E-Mail in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Gleichfalls ist der Entwurf im Ratsinformationssystem ALLRIS hinterlegt.
Weitere umfangreiche Informationen zum vorliegenden Entwurf des AWP können zudem im Internet auf der Homepage des MKULNV NRW unter der dem Link:
http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php
kostenlos abgerufen werden.
Rechtliche Grundlagen:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW)
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage/n:
1.) Stellungnahme der RegioEntsogung AöR vom 04.09.2014 zum Entwurf des AWP NRW, Teilplan Siedlungsabfälle mit Stand März 2014 im Beteiligungsverfahren nach § 31 Abs. 2 KrWG;
2.) Stellungnahme des ZEW und der AWA GmbH vom 19.08.2014 zum Entwurf des AWP NRW, Teilplan Siedlungsabfälle mit Stand März 2014 im Beteiligungsverfahren nach § 31 Abs. 2 KrWG;
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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128 kB
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