Sitzungsvorlage - V/2014/362

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Zuständigkeitsordnung entsprechend der Anlage 1.

 

Die Änderung der Zuständigkeitsordnung kann der Stadtrat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

keine

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat zuletzt in seiner Sitzung vom 27.10.2009 die Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath geändert (Drucksachen-Nr. V/2009/336-E01).

 

Die nun beabsichtigte Änderung der Zuständigkeiten des Wirtschaftsausschusses, einhergehend mit einer Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse, soll das strategische und konzeptionelle Vorgehen der Wirtschaftsförderung in Herzogenrath weiter optimieren.

 

Die Verwaltung schlägt daher eine entsprechende Anpassung der Zuständigkeitsordnung vor. 

 

    

 

Rechtliche Grundlagen:

 

- § 41 GO NRW

- § 11 Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

 

- 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath vom 16.09.2014

- textliche Gegenüberstellung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...