Sitzungsvorlage - V/2014/493

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, für eine der nächsten Sitzungen des Integrationsrat im Jahr 2015 eine/n Vertreter/in des Inklusionsamtes der Städteregion Aachen einzuladen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Hinsichtlich des Antrags und der dazu ergangenen Begründung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Das Inklusionsamt der Städteregion Aachen wurde bekanntlich zum 01.04.2014 gebildet.

 

Arbeitsschwerpunkt soll die Umsetzung und Fortschreibung des seitens der Behörde aufgestellten Inklusionsplanes sein. Der Inklusionsplan umfasst rd. 70 Maßnahmen. Das Inklusionsamt soll darüber hinaus eine koordinierende Funktion zwischen den Kommunen in der StädteRegion wahrnehmen und dabei insbesondere ein entsprechendes Netzwerk aufbauen.

 

Das Inklusionsamt soll

  • zentrale Anlaufstelle in der Städteregion zum Thema Inklusion sein,
  • zu einer größtmöglichen Barrierefreiheit der öffentlichen Infrastruktur beitragen,
  • sensibilisieren für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen,
  • die Öffentlichkeit an der Schaffung einer inklusiven Gesellschaft beteiligen.

 

Die Leiterin des Inklusionsamtes, Frau Bettina Herlitzius, hat das Inklusionsamt sowie den Inklusionsplan in der Städteregion Aachen in der Sitzung des Behindertenforums Herzogenrath vom 13.08.2014 vorgestellt. Zu dieser Sitzung waren die Mitglieder des Ausschussesr Arbeit und Soziales ebenfalls eingeladen.

 

Die Verwaltung bittet um Verständnis dafür, dass Bedienstete des Inklusionsamtes nicht zu jeder Sitzung eines städtischen Gremiums zur Verfügung stehen können. Dies würde den Rahmen des Machbaren leider übersteigen.

 

Die Verwaltung wird deshalb in der Sitzung über das Thema berichten.

 

Der Inklusionsplan der Städteregion Aachen wird aufgrund seines Umfangs zur Information als pdf.Dokument per Email zur Verfügung gestellt.

 

Rechtliche Grundlagen:

./.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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