Sitzungsvorlage - V/2014/113-E01
Grunddaten
- Betreff:
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Einbürgerung - Beabsichtigte Veränderungen bei der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht; Sachstand November 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Integrationsrat
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Anhörung
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25.11.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Integrationsrates vom 13.03.2014 haben Frau Birgit Schiffers und Herr Steffen Bungarz, Bedienstete des Ausländeramtes der Städteregion Aachen, über die beabsichtigten Veränderungen im Staatsangehörigkeitengesetz (Optionspflicht) berichtet.
Zwischenzeitlich wurde das „2. Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitengesetzes“ am 19.09.2014 durch den Bundesrat gebilligt; es ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Das Gesetz muss durch den Bundespräsidenten unterzeichnet und danach verkündet werden. Es wird – üblicherweise - einen Monat nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Durch das „neue“ Gesetz soll in bestimmten Fällen die Möglichkeit zur Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft geschaffen werden. Dies betrifft in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, wenn sie bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre lang eine Schule besucht haben. Alternativ soll auch ein deutscher Schulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung ausreichen. Bisher mussten sich Kinder aus sogenannten Zuwandererfamilien bis zum 23. Geburtstag für einen Pass entscheiden.
Durch das zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitengesetzes soll diese (umstrittene) Optionspflicht neu geregelt werden. Das neue Gesetz sieht vor, in bestimmten Fällen die Mehrstaatigkeit zu akzeptieren:
- Künftig soll für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern die Optionspflicht entfallen. Laut Gesetz soll künftig von der Optionspflicht befreit sein, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat.
- Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossenen Ausbildung verfügen.
Der Optionszwang galt bislang für Kinder, die in Deutschland geboren sind, dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und deren Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Somit müssen sich künftig in Deutschland geborene und aufgewachsene Personen nicht länger zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden.
Weitere Informationen – insbesondere hinsichtlich des Prozederes bei der Ausländerbehörde – können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.
Rechtliche Grundlagen:
2. Änderung des Staatsangehörigkeitengesetzes
