Sitzungsvorlage - V/2014/089-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Nach nochmaliger Abwägung der damaligen Stellungnahmen, Ergebnisse und der aktuellen Eingabe, wird eine weiter gehende Untersuchung abgelehnt. Es wird auf den gefassten Beschluss vom 23.09.2014 verwiesen. Dem Antragsteller ist dies zur Kenntnis zu geben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 23.09.2014 wurde die Vorlage der Bürgeranregung V/2014/089-E02 Änderung der Verkehrsführung im Küppershofwegbehandelt. Es wurde der Beschluss gefasst, das Anliegen der Bürgeranregung, die Einrichtung einer Einbahnstraße im Küppershofweg einzurichten, abzulehnen. Gem. Beschluss wurde den Antragstellern sowie allen Beschwerdegegnern das Ergebnis nebst Beschluss zur Kenntnis gegeben. Das Antwortschreiben und der Auszug der Niederschrift sind als Anlage 1 beigefügt.

 

Am 29.01.2015 erreichte die Verwaltung ein Antwortschreiben des Beschwerdeführers (im Folgenden kurz BF genannt). Das Schreiben mit genauem Wortlaut ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der BF bringt hier zum Ausdruck, dass er mit der Entscheidung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 23.09.2014 nicht einverstanden sei. Als Begründung führt er an, dass die Einbahnstraße lediglich eine Lösungsvariante sei, der damalige Antrag jedoch auf eine Änderung der Gesamtverkehrssituation im Küppershofweg abzielte. Es wird behauptet, dass genügend andere Möglichkeiten zur Auswahl stehen würden, um das Rasen, Abkürzen und das unerlaubte Fahren hier deutlich zu minimieren.

In seiner eigenen Verkehrszählung mit selbst hochgerechneten Tageswerten wird behauptet, dass der Küppershofweg täglich von 450 Kraftfahrzeugen befahren würde und das auf einem ursprünglich geteerten Feldweg für landwirtschaftliche Nutzung.

 

Zur besseren Einordnung sind ein Übersichtsplan und der Straßenraum in der Anlage 3 nochmals dargestellt.

 

Bereits vor der ersten Bürgereingabe (28.01.2014) hatte die Verwaltung Ende 2012 über einen Zeitraum von zwei Wochen umfangreiche Verkehrserhebungen durchgeführt. Hier wurde der ersten mündlichen Eingabe des BF´s über Schnellfahrten und hohe Verkehrsbelastungen nachgegangen. In Abstimmung mit dem BF erfolgte von Seiten der Verwaltung eine detaillierte Verkehrsmessung zur Grundlagenermittlung. Die Messstelle lag unmittelbar vor dem Haus des BF´s. Die Verkehrsmessungen ergaben am Wochentag zwischen 280 - 300 Kraftfahrzeuge am Tag mit Geschwindigkeiten V85 (Geschwindigkeit die von 85% der gemessenen Fahrzeuge unterschritten wird) von unter 40 km/h. Sowohl die Verkehrsbelastung als auch das Geschwindigkeitsniveau wurde als gering und unauffällig eingestuft. Die Ergebnisse wurden dem BF mitgeteilt.

 

Weitere Maßnahmen im Küppershofweg wie zusätzliche Einengungen, oder Aufweitungen für den Begegnungsfall, Drempel etc. wurden mit dem BF eingehend besprochen. Jedoch mit  Blick auf die sehr unterschiedlichen Nutzergruppen (Land- und forstwirtschaftliche Verkehre, Fussgänger- und Radverkehre (Freizeitverkehre Weißer Weg) und Anliegerverkehre) als nicht geeignet und zielführend angesehen. Da vom BF darüber hinaus auch Überwuchs und mangelnde Sicht auf Verkehrsschilder angemerkt wurden, wurde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Küppershofweg ein intensiver Grünrückschnitt vom Bauhof vorgenommen. Der BF erklärte sich zu diesem Zeitpunkt mit den Maßnahmen einverstanden, würde die Angelegenheit jedoch weiterhin kritisch beobachten.

 

In der aktuellen Eingabe vom 25.01.2015 wird vom BF wiederum auf die bereits in 2012/2013 besprochenen und geprüften Verkehrssituationen hingewiesen. Die Verwaltung sieht auch zum heutigen Zeitpunkt keine weiteren Handlungsmöglichkeiten, um im Küppershofweg eine geänderte Verkehrslösung im Gegensatz zur heute vorhandenen schmalen Straße anzuordnen.

 

Die Eingabe wurde zum Anlass genommen, die Sichtbarkeit der vorhandenen StVO-Beschilderung sowie auch möglichen Überwuchs an anderen Stellen zu prüfen. Es konnte keine Beeinträchtigung, die zu einer Einschränkung der Verkehrssicherheit geführt hätte, festgestellt werden.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

1. Antwortschreiben Beschwerdeführer u. Auszug Niederschrift

2. Schreiben des BF vom 29.01.2015

3. Übersichtsplan und Straßenraum

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Anlagen

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