Sitzungsvorlage - V/2013/138-E05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Brückengeländer der Brücke „Forensberger Straße“ in Kohlscheid wurden mit Plexiglaselementen ausgefacht. Von seiten des Bau- und Verkehrsausschusses erfolgte der Auftrag an die Verwaltung, eine mögliche Blendwirkung der Plexiglaselemente zu prüfen.

 

Das verwendete Material verfügt ausdrücklich über eine für den Verwendungszweck spezifische Bauartzulassung. Zum Ausschluss der Blendwirkung erfolgten jeweils durch die Verwaltung Überprüfungen vor Ort, die eine Blendung verneinen.

 

Um darüber hinaus eine allgemeingültige objektive Beurteilung zu erhalten, wurden sowohl bauaufsichtliche Zulassungen/Prüfergebnisse und anhand von Internetrecherchen, technische Informationen zum verwendeten Material und Einsatz des Werkstoffes angefordert und eingeholt sowie vor Ort geprüft.

 

Weiterhin wurde der Fachplaner, das Ing-Büro Cornelissen, Nideggen, und die Lieferfirma Evonik Industrie AG „Plexiglas“ aus Darmstadt beauftragt, eine Stellungnahme hinsichtlich einer Blendwirkung abzugeben.

Die entsprechenden Unterlagen, Prüfzeugnisse, Zulassungen, Eigenschaften, Einsatzgebiete und Anwendungen der Plexiglaselemente sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der abschließende Prüfbericht des Fachplaners vom 19.02.2015 verweist auf die zusätzlichen techn. Vorschriften (Ztv-Ing 9-3 usw.) sowie die einschlägigen DIN-Vorschriften mit der Feststellung, dass das verwendete Material ausdrücklich den geltenden Standards der Bundesanstalt für Straßenwesen und den DIN-Normen entspricht. Zusätzliche eigene Überprüfung des Fachplaners haben zum Ergebnis, dass keine störenden Reflexionen festzustellen sind.

 

Zudem hat die Verwaltung sowohl beim TÜV als auch bei der Dekra Angebote zur Beurteilung der Blendwirkung angefordert. Diese Angebote stehen noch aus. Nach erster grober Schätzung ist jedoch von Kosten in einer Größenordnung von mehr als 5.000 € auszugehen

Die Verwaltung empfiehlt vor diesem Hintergrund, aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse, auf diese Gutachten zu verzichten. Hintergrund ist, dass die Plexiglaselemente seit vielen Jahren weltweit u.a. als Brückenabsturzsicherung verbaut werden und sie sich in der Folge bewährt haben. Die Verwaltung geht überdies davon aus, dass ein potentielles Gutachten keine neuen oder anderen Erkenntnisse zur Eignung und Zulassung als Brückenabsturzsicherung aufgezeigt wird.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Unterlagen von Ing-Büro Cornelissen und der Fa. Evonik

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Anlagen

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