Sitzungsvorlage - V/2015/018-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung/Instandsetzung/Abriss der Brücke Pilgramsweg über die DB-Strecke 2550 in Herzogenrath-Straß hier: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, Piratenpartei und FDP vom 02.03.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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14.04.2015
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsausschuss lehnt den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und der Piratenpartei vom 02.03.2015 ab.
Zu 1.) Die hier benannten Beispiele betreffen Bachquerungen mit geringer Spannweite. Die Brücke am Pilgramsweg überspannt jedoch einen Geländeeinschnitt von rd. 40 m Breite und muss bspw. u.a. den Anforderungen aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz genügen. Davon unabhängig beabsichtigt die Verwaltung im Rahmen des künftigen Neubaus eine wirtschaftliche Leichtbauvariante zu favorisieren.
Zu 2.) Nach erster Recherche der Verwaltung (telefonische Anfrage / Mail-Anfrage bei der Deutschen Bahn AG) ist eine Genehmigung einer neuen schienengleichen Gleisquerung im Bereich der Hauptstrecke Aachen / Düsseldorf weitestgehend ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bahnbrücke am Pilgramsweg muss zur Gefahrenabwehr kurzfristig rückgebaut / abgerissen werden. Die Verwaltung plant bereits den Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke an gleicher Stelle; erste Kostenschätzungen liegen bereits vor.
Laut vorliegendem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und der Piratenpartei vom 02.03.2015 soll die Verwaltung im Rahmen des Antrags darüber hinaus explizit vorgeschlagene bauliche Alternativen prüfen, um ggf. eine kostengünstigere Lösung zur Erneuerung der Brücke entwickeln zu können.
Insbesondere sind lt. Antrag folgende Konzepte zu prüfen:
1)Ersatz der Bahnbrücke durch eine reine Fußgängerbrücke, ggf. unter Nutzung der Auflieger der bestehenden Brücke.
Beispiel siehe Anlage: „REFERENZPROJEKT STRASSE - Neubau von zwei Fußgängerbrücken in der Südeifel; H. Berg & Partner GmbH ∙ Malmedyer Str. 30 ∙ 52066 Aachen“. Kosten für diese Fußgängerbrücken: 42.000 € bzw. 52.000 €.
2)Wenige Meter neben der bestehenden Bahnbrücke ist grundsätzlich eine niveaugleiche Querung der Bahnstrecke möglich. Die Realisierungsmöglichkeit für einen signalisierten Bahnübergang für Fußgänger soll geprüft werden; hier können die bestehenden Bahnübergänge an derselben Bahnstrecke im Bereich Rimburg als Vorbild dienen.
Rechtliche Grundlagen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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739 kB
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