Sitzungsvorlage - V/2014/198-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der städtischen Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5 Personal und Organisation
- Beteiligt:
- Bereich Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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15.12.2015
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat entsendet mit Wirkung vom 01.01.2016 folgende Personen als städtische Vertreter (ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied) an der Stelle der zum 31.12.2015 ausscheidenden 1. Beigeordneten Birgit Froese-Kindermann
a) in die Gesellschafterversammlung der Energeticon GmbH (stellvertretendes Mitglied)
Herrn/Frau _________________________________
b) in den Beirat der Stiftung des Heilig-Geist-Gymnasiums
Herrn/Frau _________________________________
c) in die Gesellschafterversammlung der Eurode Business Center GmbH & Co. KG (stellvertretendes Mitglied)
Herrn/Frau _________________________________
d) in die Grundstücksentwicklungsgesellschaft Herzogenrath mbH (stellvertretendes Mitglied)
Herrn/Frau _________________________________
e) in den Kriminalpräventiven Rat (stellvertretendes Mitglied)
Herrn/Frau _________________________________
f) in das Kuratorium für das Seniorenzentrum (stellvertretendes Mitglied)
Herrn/Frau _________________________________
g) in den Abfallwirtschaftsbeirat Nordwest des Zweckverbandes RegioEntsorgung (stellvertretendes Mitglied)
Herrn/Frau _________________________________
h) in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Nordkreis Aachen (ordentliches Mitglied)
Herrn/Frau _________________________________
i) in den Fachausschuss des Zweckverbandes Volkshochschule Nordkreis Aachen (ordentliches Mitglied)
Herrn/Frau _________________________________
j) in das Kuratorium des Vereins Burg Rode Herzogenrath e.V. (stellvertretendes Mitglied)
Herrn/Frau _________________________________
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner konstituierenden Sitzung hat der Stadtrat Vertreter in die Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen entsandt.
Mit Beschluss vom 16.09.2014 hat der Rat diese Entsendung modifiziert.
Aufgrund des Ausscheidens der 1. Beigeordneten, Frau Birgit Froese-Kindermann, aus dem Dienst der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2015, ist es notwendig, für die Gremien, in denen die 1. Beigeordnete entsandt worden ist, eine Nachfolgeregelung zu treffen.
Diese ist durch den Stadtrat zu bestimmen.
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur sowie der Jugendhilfeausschuss werden in eigener Zuständigkeit in zwei Fällen noch weitere Regelungen für die Nachfolge der 1. Beigeordneten, Frau Froese-Kindermann treffen/vorbereiten.
Bei der Beschlussfassung über die Vertretung der Stadt sind grundsätzlich folgende gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
Gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Aktiengesellschaften. GmbH`s. Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.
Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.
Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein(e) von ihm vorgeschlagene(r) Bedienstete(r) der Gemeinde dazu zählen.
Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW ebenfalls der Rat.
Soweit nur ein Vertreter vorzuschlagen/zu bestellen ist und es nicht zu einem einheitlichen Wahlvorschlag kommt, erfolgt die Wahl durch einfachen Mehrheitsbeschluss gem. § 50 Abs. 1 GO NRW.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 50, 63, 113 GO NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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560,8 kB
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