Sitzungsvorlage - V/2015/302
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofs- und Bestattungswesen hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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15.12.2015
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, wie folgt zu beschließen:
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe).
Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2016 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Unsere Bestattungskultur erfährt seit einigen Jahren tiefgreifende Veränderungen. Vor allem die Nachfrage nach pflegeleichten und naturnahen Bestattungsformen nimmt weiterhin zu. Aufgabe der Friedhofsverwaltung ist es, die sich hieraus ergebenden Tendenzen und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, das Bestattungsangebot bei Bedarf entsprechend anzupassen und evt. Kostensteigerungen auf das Notwendigste zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 erstellt. Grundlage der Gebührenkalkulation waren die durchschnittlichen Bestattungszahlen der Jahre 2012 bis 2014 und eine erste Hochrechnung für das Jahr 2015. Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage 2 beigefügt.
Erfreulicherweise ist auch im Jahr 2016 keine Gebührenerhöhung bei den auf 30 Jahre verliehenen Nutzungsrechten erforderlich. Die letzte Gebührenerhöhung in diesem Bereich erfolgte zum 01.01.2011 und liegt somit bereits fünf Jahre zurück. Infolge der Entwicklung der Lohnkosten sowie der Fahrzeug- und Gerätekosten innerhalb des zurückliegenden Zeitraumes zeichnet sich aber bereits jetzt ab, dass spätestens im Jahr 2017 eine Anpassung der Gebühren für den Erwerb der Nutzungsrechte erforderlich werden wird.
Die Situation bei den Trauerhallen bleibt in 2016 ebenfalls stabil. Hier ist für 2016 keine Änderung der Gebühren zu verzeichnen. Die Verwaltung geht dabei in 2016 von 280 Trauerfeiern aus. Damit liegen die Nutzungszahlen auch 2016 auf einem niedrigen Niveau.
Die Gebühr für die Leichenkühlzellen kann im kommenden Jahr ebenfalls auf gleichem Stand gehalten werden. Es wird erwartet, dass die Nutzungszahlen auch im Folgejahr beständig bleiben.
Im Bereich der Bestattungsgebühren ist hingegen bei fast allen Grabarten eine Gebührenerhöhung erforderlich (im Gesamtdurchschnitt: +3,99 %):
Einerseits müssen für 2016 ein neuer Sargtransportwagen, ein Versenkapparat und ein Grabverbau angeschafft werden, die auf 10 Jahre abgeschrieben und entsprechend verzinst werden. Andererseits sind die städtischen Personalausgaben infolge des letzten Tarifabschlusses deutlich gestiegen. So erhöhten sich die Tabellenentgelte im TVöD zum 01.03.2014 um 3,0% (mindestens jedoch um 90,- €) und zum 01.03.2015 um 2,4%. Daraus folgend wurde auch für 2016 mit einer weiteren Erhöhung der Personalkosten um ca. 2 % gerechnet.
Im Gegensatz zu den Nutzungsrechten, bei denen ein Großteil der Kosten aus Fixkosten bzw. kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung der Friedhofsinfrastruktur besteht und daher meist nur geringe Veränderungen eintreten, fallen bei den Bestattungsgebühren vorwiegend variable Kosten an (insbesondere Lohnkosten).
Die für 2016 zu erwartenden Lohnerhöhungen aufgrund neuer Tarifvertragsabschlüsse schlagen sich deshalb unmittelbar in höheren Bestattungskosten nieder. Gleiches gilt für die Gebühren zum Einbau von liegenden Gedenktafeln durch städt. Mitarbeiter, den Zuschlag bei Bestattungen an Samstagen und ggf. anfallende Genehmigungsgebühren.
Weitere Erläuterungen können der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 entnommen werden.
Anlage 3a stellt die geänderten alten und neuen Gebührensätze noch einmal gegenüber.
Zudem wurden in der Anlage 3b die verschiedenen Positionen aufaddiert und mit der aktuellen Gebühr verglichen. Da die Gebühren für Nutzungsrechte und Trauerhallen bzw. Leichenkühlzellen im Jahr 2016 nicht erhöht werden müssen, ergeben sich für fast alle Grabtypen nur geringfügige Gebührenanpassungen zwischen 0,28 % und 2,60 %. Die zur Kostendeckung erforderlichen Gebühreneinnahmen steigen im Vergleich zum Vorjahr nur marginal um insgesamt 0,66 %.
Die Verwaltung empfiehlt, die Bestattungsgebühren in Höhe der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 festzusetzen.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) wäre entsprechend anzupassen.
Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath ist als Anlage 1 beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 7 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f.) Gemeindeordnung NRW, §§ 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Beratung und örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührensatzung für Friedhöfe und das Bestattungswesen nach Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen geprüft.
Da die Bestattungszahlen in den letzten Jahren stagnierend sind, wurde auf Grundlage von 430 Bestattungszahlen die jetzige Gebührensatzung für die jeweiligen Bestattungsarten sowie den Nutzungsrechten angepasst. Hierbei haben auch die Gebühren mit hohem Personaleinsatz aufgrund der Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst eine Anpassung erfahren müssen, um eine Kostendeckung zu erreichen. Die prozentualen Veränderungen auch in den Nutzungsrechten wurden der Beratung und örtlichen Rechnungsprüfung nachvollziehbar dargelegt.
Die vorliegende Gebührenberechnung entspricht den Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen und wird anerkannt.
Anlage/n:
- 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) vom 17.12.2013 in der Fassung vom 16.12.2014 (Anlage 1)
- Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2016 (Anlage 2)
- Gebührenvergleiche (Anlage 3a und 3b)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,3 kB
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2
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82,8 kB
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3
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22,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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17,4 kB
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