Sitzungsvorlage - V/2015/363
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung, hier: VII. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2008, sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2016 für die Abwasserbeseitigung.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Genehmigung
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15.12.2015
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.12.2015
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 2 und 3 beigefügte Kalkulation bzw. den Jahresvergleich für die Abwassergebühren zur Kenntnis. Ebenfalls nimmt er die Anlage 4 mit der Kalkulation für die Entsorgung des Inhalts der Kleinkläranlagen zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte VII. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse zum 01.01.2016.
Sachverhalt
Sachverhalt:
A. Gebührenentwicklung
Der Rat der Stadt Herzogenrath hatte in seiner Sitzung vom 16.12.2014 die Gebührensätze für Schmutzwasser auf 3,79 Euro pro Kubikmeter und für Niederschlagwasser auf 0,99 Euro pro Quadratmeter bebauter und/oder versiegelte Fläche festgesetzt.
Die Gebühr für die Kleinkläranlagen wurde letztmalig im Jahr 2013 auf 31,30 Euro pro Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm geändert.
Gemäß § 6 Abs.1 KAG NRW ist gesetzlich vorgeschrieben bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen. Daher ist für 2016 eine Gebührenanpassung im Bereich der Schmutzwassergebühr auf 3,91 Euro (12 Cent Steigerung im Vergleich zum Vorjahr) pro Kubikmeter Abwasser notwendig, um die prognostizierten Kosten zu decken.
Bei der Niederschlagswassergebühr erfolgt eine Gebührenanpassung auf 0,98 Euro (1 Cent Senkung im Vergleich zum Vorjahr) pro Quadratmeter versiegelter, abflusswirksamer Fläche.
Der VII. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlüssen ist als Anlage 1, die Gebührenbedarfsberechnung für Schmutz- und Niederschlagswasser als Anlage 2 und der direkte Jahresvergleich der Kosten- und Erlösentwicklung im Abwasserbereich 2015/2016 als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.
Die Berechnung der Kleinkläranlagen für das Jahr 2016 ist als Anlage 4 beigefügt.
Auf die wesentlichen Veränderungen, sowie die Ursachen für die Gebührenanpassung wird nachfolgend eingegangen:
B. Ansatzfähige Kosten
Personalkosten Tiefbauabteilung
Die Personalkosten im Bereich der Abwasserunterhaltung steigen im Vergleich zu 2015 um insgesamt 41.500 Euro. Ursächlich hierfür sind u.a. Entgelt- und Besoldungsanpassungen sowie ein notwendiger erhöhter Zeitanteil für das Personal.
Leistungsverrechnungen Querschnittsbereiche
Die Leistungsverrechnungen im Bereich der Querschnittsämter steigen in 2016 um 3.300 Euro an. Aufgrund der Entgeltanpassungen und den dazu analog übertragenen Besoldungsanpassungen bei den Beamten, steigen die Personalkosten insgesamt in allen Bereichen leicht an.
Außerdem kommt es aufgrund der personellen Umstrukturierung im Bereich Personal und Organisation zu einer moderaten Kostenanpassung. Im Bereich Steuern und Abgaben erfolgte eine Anpassung der Arbeitsanteile für den Bereich der Abwasserbeseitigung.
Instandhaltung von Entwässerungsanlagen
Die Kosten für die Instandhaltung von Entwässerungsanlagen sinken im Vergleich zur Kalkulation 2015 um 105.000 Euro. Diese deutliche Kostensenkung resultiert aus geringeren kostenträchtigen Unterhaltungsmaßnahmen im Stadtgebiet.
Einstellung von Unterdeckungen im Rahmen des Gebührenausgleichs
Im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sollen im Rahmen der Nachkalkulation festgestellte Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Bei der Nachkalkulation 2013 wurde eine kalkulationsbedingte Differenz zwischen SOLL-und IST-Ergebnis festgestellt. Diese Differenz resultiert aus geringeren Einleitungsmengen und daraus resultierenden geringeren Gebührenerlösen. Zum Zeitpunkt der Kalkulation 2013 wurde auf Basis der durch die Firma enwor –energie und wasser vor ort GmbH- mitgeteilten Frischwassermengen die voraussichtlich zu veranlagende Einleitungsmenge für 2013 ermittelt. Dabei wurden Abzugsmengen bereits berücksichtigt. Außerdem wurden keine vorläufigen Pauschalen hinzugerechnet, so dass maßgebend für die Veranlagungsmenge 2013 die von enwor zur Verfügung gestellte Absatz- und Erlösstatistik mit Stand September 2012 zugrunde gelegt wurde. Im Rahmen der Nachkalkulation stellte sich das tatsächlich für das Jahr 2013 veranlagte und vereinnahmte Gebührenaufkommen deutlich geringer dar. Grund dafür sind einerseits reduzierte Einleitungsmengen bei einigen Großverbrauchern im Stadtgebiet, andererseits wie bereits in den Jahren zuvor ein bewussterer Frischwasserumgang bei den Bürgerinnen und Bürgern, wodurch sich die Schmutzwassermengen ebenfalls reduzierten.
Die festgestellte Unterdeckung für das abgelaufene Kalkulationsjahr 2013 in Höhe von ca. 337.000 Euro muss somit in die Gebührenkalkulation 2016 eingestellt werden.
Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung
Die kalkulatorische Abschreibung erhöht sich um ca. 51.900 Euro. Die kalkulatorische Verzinsung sinkt aufgrund der geringeren Aktivierungssumme und der Reduzierung des zu berücksichtigenden Abzugskapitals um ca. 32.200 Euro. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt auch für 2016 unverändert bei 5%.
Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur
Der Vorausleistungsbeitrag an den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) sinkt für das Beitragsjahr 2016 um ca. 25.700 Euro. Der im Vergleich zum Vorjahr geringere Beitrag resultiert u.a. aus wieder gesunkenen Kosten im Bereich der Sonderbauwerke Herbach und Steinbusch.
Abwasserabgabe für Vorjahre
Laut der vorliegenden Kalkulation ist in 2016 mit einer Steigerung der Abwasserabgabezahlungen zu rechnen. Für 2016 ist ein Abwasserabgabeaufkommen in Höhe von 111.300 Euro einkalkuliert, das zu 100% über die Abwassergebühren erwirtschaftet werden muss.
Gemäß der Kalkulation der Abwasserabgabe werden Mehrkosten auf Grund von Fremdwässern in einer Kläranlage erwartet.
Sonstiges
Insgesamt steigen die zu berücksichtigenden Gesamtkosten für den Gebührenhaushalt Abwasser im Vergleich zum Jahr 2015 um ca. 49.700 Euro oder um 0,4%.
Kleinkläranlagen
Die Gesamtkosten für die Kleinkläranlagen sinken in 2016. Dadurch kann der Gebührensatz auf 29,99 Euro reduziert werden. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Reduzierung der Gebühr von 1,31 Euro.
C. Erlöse
Benutzungsentgelte
Das Entgelt der Stadt Aachen für die Einleitung von Sickerwässern aus der ehemaligen Deponie Maria Theresia und aus der Ortslage „Zum Blauen Stein“ in das städtische Kanalnetz Herzogenrath sinkt aufgrund reduzierter Abwassereinleitungen für 2016 um 10.900 Euro.
Das Benutzungsentgelt der Stadt Würselen für die Einleitung von Abwässern in die Kläranlage Steinbusch steigt aufgrund der Gebührenanpassung bei der Schmutzwassergebühr für 2016 um 6.500 Euro an.
Die Stadt Kerkrade und der Wasserverband Limburg werden mit ca. 4.600 Euro Mehrbelastung für die Einleitung von Abwässern aus dem Gebiet Rolduc/ Grenzstraat zur Kläranlage Worm veranschlagt. Auch hier wirken sich die Gebührenerhöhungen bei Schmutz- und Niederschlagwasser auf die Entgeltsteigerung aus.
Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung
Der Kostenanteil für die öffentliche Straßenentwässerung der Flächen der Stadt Herzogenrath mit einer Größe von 1.432.998 qm sinkt aufgrund der Anpassung der Gebühr auf 0,98 Euro von abflusswirksamen Flächen im Stadtgebiet im Vergleich zum Jahr 2015 um 14.330 Euro auf 1.404.338 Euro. Hier wurden die Straßenflächen der Städteregion Aachen (Kreisstraßen) und Straßen NRW (Landstraßen) als Straßenbaulastträger von 160.002 qm und somit als Gebührenschuldner bereits heraus gerechnet.
Entnahme Sonderposten
Die Entnahme aus dem Sonderposten Abwasserbeseitigung in Höhe von 697 Euro wurde zum Ausgleich der Kalkulation eingerechnet. Für die kommenden Jahre sind die Rücklagenbestände, sofern nicht mit einer Überdeckung aus den Betriebsergebnissen 2014 oder 2015 gerechnet werden kann, aufgebraucht.
Kanalbenutzungsgebühren
Die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren basiert seit 2013 wieder auf den von enwor – energie und wasser vor ort GmbH- im Frühjahr abgelesenen und übersandten Frischwasserlisten aller drei Stadtteile. Auf der Basis dieser Datenbestände erfolgt die Jahresveranlagung für den folgenden Kalkulationszeitraum. Hierbei wurden Abzugsmengen (beispielsweise von Großverbrauchern, Landwirten, Grundstückseigentümern), soweit sie zum Zeitpunkt der Kalkulation bekannt waren, berücksichtigt. Auch für das Jahr 2016 zeichnet sich bei den übersandten Daten ein weiterer Rückgang der Abwassermengen ab. Vor dem Hintergrund dieses Rückgangs und der Einstellung der Unterdeckung aus 2013 ist das vorhandene Defizit von 88.200 Euro bei den Benutzungsgebühren nur durch die Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr zu decken.
Rechtliche Grundlagen:
GO NRW, KAG NRW, LWG
Gemäß § 6 Absatz 1 KAG ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Abwassergebührenkalkulation und die Kleinkläranlagengebührenkalkulation für das Jahr 2016 wurden der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung kurzfristig zur Prüfung vorgelegt, so dass keine umfassende Prüfung durchgeführt wurde.
Die Kalkulation der einzelnen Positionen erfolgte, soweit erkennbar, ordnungsgemäß.
Die Notwendigkeit die Schmutzwassergebühren um 12 Cent auf 3,91 € zu erhöhen ergibt sich aus den höheren Kosten für die Abwasserabgabe, den Personalkosten und dem Ausgleich der Unterdeckung aus 2013 und der um ca. 41.000 cbm geringer geschätzten Schmutzwassereinleitung.
Die Senkung der Niederschlagswassergebühr ist hauptsächlich bedingt durch die höhere Einleitungsfläche, die zum Vorjahr um 16.123 qm in Bereich der privaten Grundstücke gestiegen ist, so dass die Verteilung der Kosten auf eine höhere Quadratmeterzahl erfolgen kann.
Gegen die beigefügten Kalkulationen und den VII. Nachtrag der Gebührensatzung bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
Anlage 1_ VII. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlüsse vom 16.12.2008
Anlage 2_ Gebührenbedarfsberechnung 2016
Anlage 3_ Jahresvergleich Abwasserbeseitigung 2015/2016
Anlage 4_ Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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69 kB
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4
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(wie Dokument)
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60,7 kB
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