Sitzungsvorlage - V/2015/279-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes I/37 A "Raderfeld" Hier: 1. Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen 2. Beschluss der Aufhebung eines Teilbereiches des BP I/37 A "Raderfeld" gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.05.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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05.07.2016
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt gem. § 10 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes I/37 A "Raderfeld", demnach ein Teilbereich des Bebauungsplanes aufgehoben wird.
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, gem. § 10 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes I/37 A "Raderfeld", demnach ein Teilbereich des Bebauungsplanes aufgehoben wird, zu beschließen.
Der Rat beschließt gem. § 10 BauG die 2. Änderung des Bebauungsplanes I/37 A "Raderfeld", demnach ein Teilbereich des Bebauungsplanes aufgehoben wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Weiterführung des Verfahrens, das die Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes I/37 A zum Inhalt hat, hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 18.02.2016 die Durchführung der öffentlichen Auslegung beschlossen. Sie wurde in der Zeit vom 03.03.2016 bis 04.04.2016 durchgeführt; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 24.02.2016 angeschrieben und über die öffentliche Auslegung informiert.
Die Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Da weder von Trägern öffentlicher Belange noch von der Öffentlichkeit Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden, ist eine Abwägung nicht erforderlich.
Der Anlage 2 sind die Darstellung des gesamten Bebauungsplanes I/37 A "Raderfeld", der räumliche Geltungsbereich des Aufhebungsbereiches, die Darstellung des detaillierten Aufhebungsbereiches sowie die Begründung zur Aufhebung des Teilbereiches des Bebauungsplanes I/37 A zu entnehmen.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Teilbereiches des Bebauungsplanes I/37 A "Raderfeld" zu beschließen. Da weder im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens noch der öffentlichen Auslegung Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden, hat der Rat auch keine Abwägung durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird auf die vorhergehende Drucksachen-Nummer V/2015/279 - E 01 verwiesen, die zur Beratung im Umwelt- und Planungsausschuss am 18.02.2016 versandt wurde.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlagen:
Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlage 2:Darstellung des gesamten Bebauungsplanes I/37 A "Raderfeld"
Räumlicher Geltungsbereich des Aufhebungsbereiches
Darstellung des detaillierten Aufhebungsbereiches
Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplan-Teilbereiches
Anlage 3Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,7 kB
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858,8 kB
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121 kB
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6
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4,4 MB
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