Sitzungsvorlage - V/2012/231-E07
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan II/58 "Erweiterung Finkenstraße" Hier: 1. Beschluss geringfügiger Ergänzungen in Satzung und Begründung 2. Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen 3. Beschluss der erneuten (verkürzten und beschränkten) öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt
1.die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen (Anlage 1)
2.folgende geringfügige Änderungen in Bebauungsplan/Begründung/Textliche Festsetzungen:
2.1Änderung in der Festsetzung der Beseitigung des Niederschlagwassers
(Nr. 4. der Textlichen Festsetzungen und Nr. 4.2 der Begründung)
2.2Anpassung der Straßenhöhen
(Zeichnerische Darstellung im Bebauungsplan)
2.3Reduzierung der Flächen für Garagen seitlich des nördlichen Fuß- und Radweges
(Zeichnerische Darstellung im Bebauungsplan)
2.4Hinweis ‘Kampfmittelräumdienst‘
(Nr. 8 der Textlichen Festsetzungen/Hinweise und Nr. 8 der Begründung)
3.die erneute (verkürzte und beschränkte) öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes II/58 "Erweiterung Finkenstraße" gem. § 4a (3) BauGB
Sachverhalt
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2015 beschlossen, den Bebauungsplan II/58 "Erweiterung Finkenstraße" gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und gem. § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Satzungsentwurf und die Begründung haben in der Zeit vom 13.10.2015 bis einschließlich 13.11.2015 öffentlich ausgelegen. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die von der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen sind zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen, siehe Anlage 1.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in Anlage 2.1, die der Öffentlichkeit in Anlage 2.2 beigefügt.
Als Anlage 3 sind Geltungsbereich, zeichnerische Darstellung und Legende des Bebauungsplanes, die Textlichen Festsetzungen und die Begründung beigefügt.
Aufgrund verschiedener Eingaben, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangen sind, werden gemäß den Abwägungsvorschlägen folgende geringfügige Änderungen in Bebauungsplan, Begründung oder den textlichen Festsetzungen durchgeführt.
zu 2.1 Beseitigung von Niederschlagswasser
(Nr. 4. der Textlichen Festsetzungen und Nr. 4.2 der Begründung)
Entgegen der ursprünglichen Planung erfolgt die Entwässerung nicht im Misch-, sondern im Trennsystem. Im Rahmen der Entwässerungsplanung und nach Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen wird außerhalb des Plangebietes, auf der gegenüberliegenden Seite der Amstelbachstraße, ein oberirdisches Regenwasserrückhalte- becken mit einer Versickerungsanlage angelegt.
Die Beseitigung des Niederschlagswassers wird in dieser Form durchgeführt, da gemäß den Vorgaben des Wasserverbandes Eifel-Rur eine Rückhaltung mit gedrosselter Weiterleitung gefordert und andererseits eine Versickerung des Niederschlagswassers gemäß Landeswassergesetz angestrebt wird. Ein unterirdisches Rückhaltebecken mit einer Drosselanlage würde bei der Stadt Herzogenrath, die die Entwässerungsanlage nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen übernehmen wird, einen zu hohen Wartungsaufwand nach sich ziehen.
Die Abstimmungsgespräche bzgl. der Detailplanung und der Bemessung des Beckens finden derzeit zwischen dem Fachplaner, der Stadt Herzogenrath und der Unteren Wasserbehörde statt. Die abgestimmte Planung wird in den Durchführungsvertrag aufgenommen.
Im Bebauungsplan wird der Leitungsverlauf im Allgemeinen Wohngebiet WA 6 über die Festsetzung einer mit Leitungsrecht belasteten Fläche gesichert.
zu 2.2 Anpassung der Straßenhöhen
(Zeichnerische Darstellung im Bebauungsplan)
Die geplanten Straßen- und Kanalhöhen haben sich im nördlichen Teil des Plangebietes durch die Änderung der Kanalplanung geringfügig verändert und werden im Bebauungsplan entsprechend angepasst.
zu 2.3 Reduzierung der Flächen für Garagen seitlich des nördlichen Fuß- und Radweges
(Zeichnerische Darstellung im Bebauungsplan)
Die Flächen für Garagen, die nordwestlich und südöstlich des nördlichen Fuß- und Radweges zur Amstelbachstraße festgesetzt sind, werden um jeweils 0,5 m in ihrer Breite reduziert. Somit wird erreicht, dass beidseitig an den Weg errichtete Garagen einen Abstand von mindestens 0,5 m zum Weg haben müssen und dieser somit optisch breiter und offener wirkt.
zu 2.4 Hinweis ‘Kampfmittelräumdienst‘
(Nr. 8 der Textlichen Festsetzungen/Hinweise und Nr. 8 der Begründung)
Zwischenzeitlich erfolgte auf der Fläche des Baugebietes die Räumung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst, bei der keine Kampfmittel geborgen wurden. Da nicht auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind, sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
Der Hinweis wird entsprechend in den Hinweisen aufgenommen.
Information zur zusätzlichen Erschließung/Anbindung eines Fuß- und Radweges an die Amstelbachstraße
Die Erschließung des Bebauungsplanes erfolgt vorrangig über die Finkenstraße. Im nördlichen Teil des Bebauungsplanes ist eine Anbindung an die Amstelbachstraße als zusätzliche Erschließung für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Diese zusätzliche Erschließung soll erst dann ausgebaut werden, wenn die Amstelbachstraße, die sich als Landesstraße im Eigentum des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet, mit einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Gehweg ausgestattet wird. Aufgrund der Grundstücksverhältnisse jedoch ist diese erforderliche Gehwegertüchtigung derzeit nicht möglich. Die Festsetzung dieser Anbindung für Fußgänger und Radfahrer bleibt im Bebauungsplan bestehen für den Fall, dass die Amstelbachstraße zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Gehweg ausgestattet wird.
Die Grundzüge der Planung werden mit diesen geringfügigen Änderungen nicht berührt. Da es trotzdem der Einholung der Stellungnahmen der berührten Träger öffentlicher Belange bedarf, wird eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB durchgeführt. Es wird bestimmt und darauf hingewiesen, dass Anregungen nur zu den durchgeführten Änderungen in der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplanes, den Textlichen Festsetzungen oder der Begründung vorgebracht werden können. Die Auslegungszeit wird angemessen verkürzt.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlagen:
Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Abwägungsvorschlag
Anlage 2.1:Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlage 2.2:Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Anlage 3:Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Entwurf des Bebauungsplanes
Legende
Textliche Festsetzungen
Begründung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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