Sitzungsvorlage - V/2016/108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt den Jahresabschluss 2011 zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizugen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 10. März 2015 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.

 

A) Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2011 schließt wie folgt ab:

 

Ordentliche Erträge 104.790.131,55

zzgl. Finanzerträge     2.472.507,04

zzgl. aerordentliche Erträge                                         0,00 €

Gesamterträge 107.262.638,59 €

 

Ordentliche Aufwendungen 110.564.172,40

zzgl. Finanzaufwendungen     1.265.960,02

zzgl. aerordentliche Aufwendungen                                      0,00 €

Gesamtaufwendungen 111.830.132,42

 

 

Gegenüberstellung

 

Gesamterträge 107.262.638,59

abzgl. Gesamtaufwendungen                               111.830.132,42

Jahresfehlbetrag     4.567.493,83

 

Nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2011 war bei fortgeschriebenen Erträgen von 108.386.916,23 und fortgeschriebenen Aufwendungen von 109.206.916,23 ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 820.000,00 € geplant.

Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich hieraus eine Verschlechterung von 3.747.493,83 €.

 

Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2011 zu entnehmen.

 

 

B) Finanzrechnung

 

Die Haushaltsplanung 2011 sah eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln für das Haushaltsjahr 2011 i. H. v. 3.155.200,00 vor, sodass unter Berücksichtigung des Bestandes der Liquiditätskredite nach dem Jahresabschluss 2010 zum 01.01.2011 i. H. v. 5.833.548,00         diese auf 2.678.348,00 sinken sollten.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 weist zum 31.12.2011 nunmehr folgenden Finanzierungssaldo aus:

 

Kredite zur Liquiditätssicherung 6.397.375,32

abzgl. Liquide Mittel                                       420.126,55

Finanzierungssaldo5.977.248,77

 

Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind um 563.827,32 auf nunmehr 6.397.375,32 angestiegen.

 

Im Vergleich zur Planung mussten demnach 3.719.027,32 mehr als geplant durch Kredite zur Liquiditätssicherung finanziert werden. Hierbei ist anzumerken, dass keine Investitionskredite aufgenommen wurden.

 

C) Schlussbilanz

 

Nach der Systematik des Rechnungswesens ist die Stadt verpflichtet, jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres eine Schlussbilanz zu erstellen. Der Saldo der Ergebnisrechnung 2011 wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus und stellt sich wie folgt dar:

 

Eigenkapital zum 01.01.2011191.801.975,98 €

abzgl. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage    1.144.862,11

abzgl. Jahresfehlbetrag 2011                             4.567.493,83

Schlussbestand Eigenkapital zum 31.12.2011: 186.089.620,04

 

 

Über die Behandlung von Fehlbeträgen hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses zu entscheiden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 95, 96, 101 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Schlussbilanz zum 31.12.2011

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

 

 

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Jahresabschlusses 2011 wurde auf den vollständigen Abdruck verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

 

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Anlagen

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