Sitzungsvorlage - V/2016/126

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Vereidigung des Ersten Beigeordneten Herrn Hubert Philippengracht zur Kenntnis und beschließt, ihn mit sofortiger Wirkung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat Herrn Hubert Philippengracht in seiner Sitzung am 15.03.2016 zum Ersten Beigeordneten gewählt.

Zwischenzeitlich hat die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass gegen die Wahl keine aufsichtsbehördlichen Bedenken geltend gemacht werden.

Ein amtsärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung des Obengenannten liegt zwischenzeitlich ebenfalls vor. Auch hieraus ergeben sich keine Bedenken.

Demzufolge wurde Ernennungsurkunde am 29.04.2016 mit Wirkung vom 01.05.2016 ausgendigt.

Nach § 71 (6) Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Bürgermeister die Beigeordneten zu vereidigen. Der Diensteid richtet sich hierbei nach § 46 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW). Ein Auszug ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Gemäß § 68 GO NRW i.V.m. § 16 der Hauptsatzung bestellt der Rat eine/n Beigeordnete/n zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Die in § 68 GO NRW geregelte "Vertretung im Amt" betrifft die organisatorischen Regelungen innerhalb der Verwaltung und dient somit der Vorsorge eines ordnungsgemäßen Ablaufes der Verwaltungsgeschäfte. Herr Philippengracht erfüllt die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Funktion des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters.

Gemäß § 2 (2) der Eingruppierungsverordnung NRW (EingrVO) ist der Erste Beigeordnete in die Besoldungsgruppe B2 einzugruppieren. Gemäß § 6 (1) EingrVO wird dem Ersten Beigeordneten eine Aufwandsentschädigung gewährt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 68 GO NRW, § 71 GO NRW, § 46 LBG NRW, § 16 Hauptsatzung, § 2 EingrVO, § 6 EingrVO

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...