Sitzungsvorlage - V/2016/124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt, die Satzung über die Höhe der Realsteuerhebesätze für das Kalenderjahr 2016 in der beigefügten Fassung zu erlassen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 einschl. Haushaltssicherungskonzept aufgrund der beantragten aber noch nicht genehmigten Verlängerung des Konsolidierungszeitraums sowie der noch fehlenden Jahresabschlüsse durch die Kommunalaufsicht zunächst nicht erfolgen wird. Da der Beschluss über die Festsetzung der Hebesätze jedoch bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres gefasst werden muss, ist der Erlass einer separaten Hebesatzsatzung erforderlich.

 

Die Realsteuerhebesätze das Haushaltsjahr 2016 bleiben unverändert wie folgt:

 

-          325 v.H. für die Grundsteuer A

-          510 v.H. für die Grundsteuer B und

-          485 v.H. für die Gewerbesteuer

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 25 Grundsteuergesetz, § 16 Gewerbesteuergesetz

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Herzogenrath für das Kalenderjahr 2016

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Anlagen

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