Sitzungsvorlage - V/2014/198-E03
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der städtischen Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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10.05.2016
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt, folgende städtische Vertreter/Vertreterinnen in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden (Veränderungen sind jeweils in Fettdruck gekennzeichnet):
Energeticon GmbH
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Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Ragnar Migenda | Hubert Philippengracht |
Beirat der Stiftung des Heilig-Geist-Gymnasiums | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
geborenes Mitglied | Hubert Philippengracht | ---- |
Eurode Business Center GmbH & Co. KG
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Christoph von den Driesch | Hubert Philippengracht |
Grundstücksentwicklungsgesellschaft Herzogenrath mbH | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Gesellschafterversammlung | Christoph von den Driesch | Hubert Philippengracht |
Schulkonferenz nach § 61 SchulG | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Hubert Philippengracht | Andreas Heine |
Kriminalpräventiver Rat
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Christoph von den Driesch | Hubert Philippengracht |
Kuratorium für das Seniorenzentrum | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Christoph von den Driesch | Hubert Philippengracht |
Zweckverband RegioEntsorgung | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Abfallwirtschaftsbeirat | Ragnar Migenda | Hubert Philippengracht |
Zweckverband Volkshochschule Nordkreis Aachen | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
Verbandsversammlung | Hubert Philippengracht | Ragnar Migenda |
Fachausschuss | Hubert Philippengracht (Empfehlungsbeschluss) | ---- |
Kuratorium des Vereins Burg Rode Herzogenrath e.V. | ||
Gremium | Ordentliches Mitglied | Stellv. Mitglied |
| Christoph von den Driesch | Hubert Philippengracht |
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung vom 15.03..2016 hat der Rat der Stadt Herzogenrath Herrn Hubert Philippengracht zum Ersten Beigeordneten gewählt (vgl. V/2016/087).
Die Verwaltung regt daher an, Herrn Philippengracht in verschiedene Gremien zu entsenden, da die Mandatswahrnehmung in den entsprechenden Gremien eng mit dem Amt des Ersten Beigeordneten verbunden ist.
Gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbH’s, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.
Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.
Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu zählen.
Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, das ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.
Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW ebenfalls der Rat.
Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW i.V.m. § 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.
Rechtliche Grundlagen:
§ 50 GO NRW
§ 63 GO NRW
§ 113 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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311,6 kB
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