Sitzungsvorlage - V/2014/198-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, folgende städtische Vertreter/Vertreterinnen in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zu entsenden (Veränderungen sind jeweils in Fettdruck gekennzeichnet):

 

 

Energeticon GmbH

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Ragnar Migenda

Hubert Philippengracht

 

Beirat der Stiftung des Heilig-Geist-Gymnasiums

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

geborenes Mitglied

Hubert Philippengracht

----

 

Eurode Business Center GmbH & Co. KG

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Christoph von den Driesch

Hubert Philippengracht

 

Grundstücksentwicklungsgesellschaft Herzogenrath mbH

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Gesellschafterversammlung

Christoph von den Driesch

Hubert Philippengracht

 

Schulkonferenz nach § 61 SchulG

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Hubert Philippengracht

Andreas Heine

 

Kriminalpräventiver Rat

 

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Christoph von den Driesch

Hubert Philippengracht

 

Kuratorium für das Seniorenzentrum

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Christoph von den Driesch

Hubert Philippengracht

 

Zweckverband RegioEntsorgung

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Abfallwirtschaftsbeirat

Ragnar Migenda

Hubert Philippengracht

 

Zweckverband Volkshochschule Nordkreis Aachen

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

Verbandsversammlung

Hubert Philippengracht

Ragnar Migenda

Fachausschuss

Hubert Philippengracht

(Empfehlungsbeschluss)

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Kuratorium des Vereins Burg Rode Herzogenrath e.V.

Gremium

Ordentliches Mitglied

Stellv. Mitglied

 

Christoph von den Driesch

Hubert Philippengracht

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 15.03..2016 hat der Rat der Stadt Herzogenrath Herrn Hubert Philippengracht zum Ersten Beigeordneten gewählt (vgl. V/2016/087).

 

Die Verwaltung regt daher an, Herrn Philippengracht in verschiedene Gremien zu entsenden, da die Mandatswahrnehmung in den entsprechenden Gremien eng mit dem Amt des Ersten Beigeordneten verbunden ist.

 

Gemäß § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen ( z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, Vereinen, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbänden ), an denen die Gemeinde beteiligt ist, durch vom Rat bestellte Vertreter vertreten.

 

Die vom Rat bestellten Vertreter haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind grundsätzlich an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Auf Beschluss des Rates haben sie ihr Amt jederzeit niederzulegen.

 

Sofern mehr als ein Vertreter zu benennen ist, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazu hlen.

 

Nach § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages  einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, das ihr das Recht eingeumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Zu den entsandten Aufsichtsratsmitgliedern muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zählen, wenn diese mit mehr als einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten ist.

 

Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt worden, Mitglieder des Vorstandes oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen, entscheidet hierüber gem. § 113 Abs. 4 GO NRW ebenfalls der Rat.

 

Hat der Rat zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder i. S. des § 113 GO NRW i.V.m. § 63 Abs. 2 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind, gilt gem. § 50 Abs. 4 GO NRW das Verfahren bei der Besetzung der Ausschüsse nach § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§   50 GO NRW

§   63 GO NRW

§ 113 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

Neue Liste städtischer VertreterInnen

 

 

 

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Anlagen

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