Sitzungsvorlage - V/2016/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich einer anderen Entscheidung der oberen Kommunalaufsicht beschließt der Ausschuss für Arbeit und Soziales, den nachstehenden Wohlfahrtsverbänden und caritativen Institutionen zur Durchführung der Wohlfahrtspflege und der Altenhilfe im Jahre 2016 folgende Zuschüsse zu gehren:

 

 

Institution

Betrag

 

DRK Stadtverband Herzogenrath

232,20

Interessengemeinschaft der Invalidenvereine

585,35

Caritasgruppen für 12 Pfarreien

1.797,66

Innere Mission für 3 Pfarreien

478,43

VdK Ortsgruppe Herzogenrath

51,60

VdK Ortsgruppe Merkstein

51,60

Arbeiterwohlfahrt für alle Ortsvereine

2.276,08

Begegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Kohlscheid

348,30

Begegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Merkstein

144,18

Begegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Herzogenrath-Mitte

190,62

Integrationsverein Herzogenrath

116,10

Gesamtsumme:

6.272,12

 

 

Die Auszahlung wird - wie in der Vergangenheit - erst nach Vorlage der Verwendungsnachweise der Zuschüsse bzw. der Betriebskostenausgaben für die Begegnungsstätten für das vergangene Jahr erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531836

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung bedürfen alle Zuschüsse 2016 als sogenannte „freiwillige Leistungen“ der Genehmigung der Bezirksregierung Köln.

 

Wie von Seiten der Verwaltung in der letzten Sitzung ausgeführt, hat die Bezirksregierung aufgrund der positiven städtischen Haushaltsentwicklung zugelassen, dass die freiwilligen Leistungen im Umfang des Jahres 2015 unmittelbar nach Beschlussfassung des Haushaltsplanes durch den Stadtrat bewirtschaftet werden dürfen. Insofern können wie im Vorjahr 60 % der zugedachten Zuschüsse ausgezahlt werden.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 82 GO NRW

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