Sitzungsvorlage - V/2016/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an die Pro Familia Beratungsstelle für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung in Aachen hier: Antrag vom 29.07.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1: f) Soziales
- Beteiligt:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Entscheidung
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12.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27.07.2015 beantragt der Landesverband NRW Pro Familia für seine Beratungsstelle für Schwangerschaftsprobleme und Familienplanung in Aachen für das Haushaltsjahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 1.170,00 €.
Bei dem beantragten Betrag handelt es sich um den im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes ab dem Haushaltsjahr 2012 gekürzten Betrag. Dieser Betrag wurde 2015 nochmals auf den im Haushaltsplan veranschlagten Ansatz von 1.100,00 € gekürzt.
Aufgrund der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung bedürfen alle Zuschüsse 2016 als sogenannte „freiwillige Leistungen“ der Genehmigung der Bezirksregierung Köln.
Wie von Seiten der Verwaltung in der letzten Sitzung ausgeführt, hat die Bezirksregierung aufgrund der positiven städtischen Haushaltsentwicklung zugelassen, dass die freiwilligen Leistungen im Umfang des Jahres 2015 unmittelbar nach Beschlussfassung des Haushaltsplanes durch den Stadtrat bewirtschaftet werden dürfen. Insofern können wie im Vorjahr 60 % der zugedachten Zuschüsse – also 660,--Euro - ausgezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 82 GO NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
