Sitzungsvorlage - V/2016/118

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vorbehalt einer abweichenden Entscheidung der oberen Kommunalaufsicht beschließt der Ausschuss für Arbeit und Soziales, der Beratungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen e.V. für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikter das Jahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 660,00 € zu gewähren.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 x

ja

 

nein

 

 

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto   531851

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.03.2016 beantragt die Beratungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte r das Haushaltsjahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 1.170,00 €.

 

Bei dem beantragten Betrag handelt es sich um den im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes ab dem Haushaltsjahr 2012 gekürzten Betrag. Dieser Betrag wurde 2015 nochmals auf den im Haushaltsplan veranschlagten Ansatz von 1.100,00 € gekürzt.

 

Aufgrund der Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung bedürfen alle Zuschüsse 2016 als sogenannte „freiwillige Leistungen“ der Genehmigung der Bezirksregierung Köln.

 

Wie von Seiten der Verwaltung in der letzten Sitzung ausgeführt, hat die Bezirksregierung aufgrund der positiven städtischen Haushaltsentwicklung zugelassen, dass die freiwilligen Leistungen im Umfang des Jahres 2015 unmittelbar nach Beschlussfassung des Haushaltsplanes durch den Stadtrat bewirtschaftet werden dürfen. Insofern können wie im Vorjahr 60 % der zugedachten Zuschüsse also 660,--Euro -  ausgezahlt werden.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 82 GO NRW

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