Sitzungsvorlage - V/2016/120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschließt, dem Verein zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener in Herzogenrath e.V. den diesjährigen Beitrag der Stadt in Höhe von 460,80 € zur Verfügung zu stellen.

 

Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

Eine Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises 2015.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe, zu deren Zahlung die Stadt aufgrund der Vereinsmitgliedschaft verpflichtet ist.

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

  

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto   531850

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath ist Mitglied des Vereins zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener in Herzogenrath e.V. mit einem kooperativen Beitrag in Höhe von ursprünglich 512,00 €. Der Betrag wurde als freiwillige Ausgabe in Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes ab dem Haushaltsjahr 2012 gekürzt.

 

In der Beitrittserklärung hat sich die Stadt vorbehalten, für den übrigen Betrag eine Zweckbindung auszusprechen. Dies soll durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales geschehen.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat festgelegt, dass die Hälfte des Betrages für die Erwachsenenbetreuung verwendet werden soll. Der andere Teil ist zweckgebunden für Betreuungsmaßnahmen im Landschulheim im Jahre 2016.

 

Rechtsgrundlage:

§ 82 GO NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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