Sitzungsvorlage - V/2016/134
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung und Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung; hier: Informationsvortrag von Frau A. Rüter und St. Xhonneux, Bedienstete der Städteregion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: f) Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Anhörung
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12.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) haben die Kreise und kreisfreien Städte eine Planung zu erstellen, die folgende Bereiche umfasst:
- Eine Bestandsaufnahme der Angebote.
- Die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen.
- Die Klärung der Frage, ob du ggf. welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung und Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfe, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen, wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur.
Zielsetzung dabei ist es, eine leistungsfähige und nachhaltige Unterstützungsstruktur für ältere Menschen und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen sicherzustellen. Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht älterer und pflegebedürftiger Menschen in jeder Lebensphase Berücksichtigung finden.
Die aktuelle verbindliche Bedarfsplanung für die vollstationären Pflegeeinrichtungen wurde durch den Städteregionstag am 10.12.2015 beschlossen.
Eine Ausfertigung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Frau A. Rüter und Herr St. Xhonneux werden in der Sitzung die Grundzüge der Bedarfsplanung vorstellen.
Rechtliche Grundlagen:
Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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