Sitzungsvorlage - V/2014/509-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

Die Stadt Herzogenrath erteilt dem verbindlichen Angebot der enwor energie & wasser vor ort GmbH vom 17.02.2016 als bestem Angebot den Zuschlag für die Konzession für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Herzogenrath sowie dem verbindlichen Angebot der enwor energie & wasser vor ort GmbH vom 17.02.2016 als bestem Angebot den Zuschlag für die Konzession für das Gasversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Herzogenrath. Die enwor energie & wasser vor ort GmbH wird damit neues Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG sowohl im Hinblick auf das Elektrizitäts- als auch das Gasversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Herzogenrath. Die Stadt Herzogenrath wird den unterlegenen Bewerber sowohl über die Vergabe der Strom- als auch der Gaskonzession für das Stadtgebiet jeweils unter Angabe der wesentlichen Entscheidungsgründe sowie Mitteilung des frühesten Termins des Vertragsschlusses mit der enwor energie & wasser vor ort GmbH informieren (Vorabinformationsschreiben).

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Konzessionsverträge Strom und Gas im Gebiet der Stadt Herzogenrath mit der enwor energie & wasser vor ort GmbH enden jeweils am 30.06.2017.

 

Die Stadt Herzogenrath hat das Ende der Konzessionsverträge Strom und Gas gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG am 02.03.2015 im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Interessenten an dem Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für das Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Herzogenrath wurden in der Bekanntmachung aufgefordert, ihr Interesse bis zum 02.06.2015, 12:00 Uhr schriftlich gegenüber der Stadt, zu Händen der verfahrensleitenden Stelle, zu bekunden.

Bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist am 02.06.2015 haben drei Unternehmen ihr Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages für das Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsnetz im Gebiet der Stadt Herzogenrath bekundet.

Am 12.05.2015 hat der Rat der Stadt Herzogenrath gewichtete Auswahlkriterien sowie eine Auswahlsystematik festgelegt. Bei der Gewichtung der Kriteriengruppen und Kriterien wurden gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Az. KZR 65/12) die Ziele des § 1 EnWG vorrangig berücksichtigt.

Infolge der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14.04.2015 (Az. EnZR 11/14), wonach der Bestandskonzessionär im Rahmen seiner Informationspflicht nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG verpflichtet ist, der Kommune auch kalkulatorische Netzdaten zur Verfügung zu stellen, hat die Stadt Herzogenrath die von der enwor energie & wasser vor ort GmbH erhaltenen kalkulatorischen Netzdaten auf Anforderung von Interessenten bereitgestellt und ist vor diesem Hintergrund mit den am 13.07.2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Ergänzenden Bekanntmachungen in die in den Bekanntmachungen vom 02.03.2015 zur Bekundung des Interesses am Neuabschluss eines Strom- bzw. Gaskonzessionsvertrages genannte Frist zur Interessenbekundung wieder eingetreten und hat die Frist bis zum 24.08.2015, 12:00 Uhr verlängert.

Bis zum Ablauf der wiedereröffneten und verlängerten Interessenbekundungsfrist am 24.08.2015 hat ein weiteres Unternehmen sein Interesse am Abschluss eines Konzessionsvertrages für das Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsnetz im Stadtgebiet bekundet.

 

Im Wege des Dringlichkeitsbeschlusses hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herzogenrath am 25.06.2015 einen erneuten Beschluss zur Festlegung der Auswahlkriterien getroffen, da die Vorlage für die Ratssitzung am 12.05.2015 einen Fehler bei der Addition der Punkte in Gruppe A enthielt. Diese Dringlichkeitsentscheidung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.08.2015 genehmigt,

 

Die gewichteten Auswahlkriterien sowie die Auswahlsystematik wurden den nach dem Rückzug eines Unternehmens verbliebenen drei interessierten Unternehmen mit den ersten Verfahrensbriefen Strom und Gas vom 26.08.2015 bekanntgegeben. Auf Grundlage erster indikativer Angebote Strom und Gas hat die Stadt Herzogenrath daraufhin mit allen verbliebenen drei Bewerbern Verhandlungsgespräche geführt.

 

Mit den zweiten Verfahrensbriefen Strom und Gas vom 15.01.2016 hat die Stadt Herzogenrath die nach dem Rückzug eines weiteren Unternehmens verbliebenen zwei Bewerber sodann aufgefordert, verbindliche Angebote Strom und Gas abzugeben. Beide Bewerber haben fristgerecht verbindliche Angebote jeweils für Strom und Gas eingereicht, die die Stadt Herzogenrath mit Unterstützung der beauftragten Kanzlei BBH daraufhin auf Grundlage der im ersten Verfahrensbrief vom 26.08.2015 festgelegten Auswahlkriterien und Auswahlsystematik ausgewertet hat. Eine Zusammenfassung der Auswertung kann der angehängten Präsentation entnommen werden.

 

Im Hinblick auf den Konzessionsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz im Stadtgebiet hat folgendes Angebot bei den Gruppen A (Ziele des § 1 EnWG) und B (Konzessionsvertrag) das beste Ergebnis erzielt:

 

enwor energie & wasser vor ort GmbH: 932 Punkte

Das weitere Angebot wurde wie folgt bepunktet:

Bieter 2: 898 Punkte

Die enwor energie & wasser vor ort GmbH hat insbesondere mit Blick auf die Erreichung der Ziele des § 1 EnWG das beste Angebot abgegeben (u. a. bestes Angebot in der Untergruppe A.I: Ziel der sicheren  und zunehmend auf Erneuerbaren Energien beruhenden Energieversorgung). 

 

Im Hinblick auf den Konzessionsvertrag für das Gasversorgungsnetz im Stadtgebiet hat folgendes Angebot bei den Gruppen A (Ziele des § 1 EnWG) und B (Konzessionsvertrag) das beste Ergebnis erzielt:

 

enwor energie & wasser vor ort GmbH: 945 Punkte

Das weitere Angebot wurde wie folgt bepunktet:

Bieter 2: 908 Punkte

Die enwor energie & wasser vor ort GmbH hat insbesondere mit Blick auf die Erreichung der Ziele des § 1 EnWG das beste Angebot abgegeben (u. a. bestes Angebot in der Untergruppe A.I: Ziel der sicheren  und zunehmend auf Erneuerbaren Energien beruhenden Energieversorgung). 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 46 EnWG

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage:

Zusammenfassung der Auswertung der verbindlichen Angebote Strom und Gas

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Anlagen

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