Sitzungsvorlage - V/2016/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss schließt sich den mit Schreiben vom 25.02.2016 getätigten Ausführungen der Verwaltung an und beauftragt die Verwaltung, dem Antragsteller den Sachverhalt nochmals schriftlich nahe zu bringen sowie einen Ortstermin anzubieten und auch über die Beratung im Ausschuss zu unterrichten. Die Bürgeranregung als solche ist jedoch abzulehnen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zuletzt mit Schreiben vom 02.03.2016 wandte sich ein Anwohner aus dem Ortsteil Wefelen an den Bürgermeister der Stadt Herzogenrath und monierte unter Bezugnahme auf ein städtisches Schreiben vom 25.02.2016 den Zustand der Straßen im Ortsteil Wefelen. In diesem Schreiben vom 25.02.2016 wurde der Anwohner schriftlich darüber unterrichtet, dass die aktuelle Finanzlage der Stadt Herzogenrath eine Priorisierung bei der Instandsetzung der Straßen im Stadtgebiet erforderlich mache. Mit oberster Priorit würden dabei Stellen, die eine Unfallgefahr darstellen, bearbeitet werden.

 

Derartige Gefahrenstellen sind in Wefelen zur Zeit nicht vorhanden. Die Straßen befinden sich zwar in einem alterstypischen, aber nicht unfallgefährdendem Zustand.

 

Um eine gravierende Substanzverbesserung zu erreichen, wäre es erforderlich, die Straßen (einschließlich Nebenanlagen) in Gänze (Vollausbau) zu revitalisieren. Dieser Schritt macht jedoch die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel erforderlich und wird dann auch zu einer Kostenbeteiligung der Anwohner führen. Entsprechendes ist jedoch derzeit nicht geplant.

 

Die näheren Einzelheiten des Antwortschreibens der Verwaltung vom 25.02.2016 nnen der Anlage entnommen werden.

 

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es bereits im Vorfeld zu diesem Schreiben Eingaben desselben Bürgers in eben dieser Sache sowohl bei der Verwaltung als auch bei den verschiedenen Fraktionen gab.

 

Das Eingangs erwähnte Schreiben des Petenten vom 02.03.2016 ist in der Betreffzeile mit „rgeranregung nach § 24 GO NRW …….“ überschrieben. Inhaltlich wird insbesondere darüber Beschwerde geführt, dass

 

a)      die aktuellen Schäden nicht behoben würden, um später, und dann unter Kostenbeteiligung der Anwohner, umfassender sanieren zu können.

b)      trotz steigender Grundsteuerlasten die Leistung der Kommune zurückgefahren und sogar eine Kostenbeteiligung im Raum stünde.

c)      die Schadenslage vor Ort falsch beurteilt worden sei.

 

Auch die Einzelheiten dieses Schreiben können der Anlage entnommen werden.

 

Zu Punkt a) ist aus Sicht der Verwaltung anzumerken, dass eben keine „absichtliche“ Verschleppung der Schadensbehebung erfolgen soll. Vielmehr, und dies wurde scheinbar missverstanden, ist die Verwaltung bestrebt alle bekannten Schäden schnellstmöglich zu beheben, um damit auch den Werterhalt der Straßen sicherzustellen. Allerdings sind dabei Prioritäten zu beachten und somit mögliche Unfallgefahren vorrangig auszubessern.

 

Trotz dieser beständigen Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen kann eine Straße aber auch schlichtweg das Ende ihrer Nutzungsdauer erreichen. In diesen Fällen sieht die erlassene kommunale Satzung (Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen), die auf dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) fußt, eine Kostenbeteiligung der Anwohner vor. Dies ist in Gänze unabhängig von anderen Steuern, Abgaben, o.ä., zu sehen. Folglich kann auch das Argument b) nicht als stichhaltig gewertet werden.

 

Zudem ist eine Entscheidung zum Vollausbau der Straßen in Wefelen bis dato nicht getroffen. Aktuellster Stand ist vielmehr, dass die Nutzung der Straße so lange wie möglich mit Instandhaltungsmaßnahmen und somit ohne unmittelbare zusätzliche Kosten für die Bürger gesichert werden soll.

 

Zum Punkt „Schadenslage vor Ort“ ist anzuführen, dass zum aktuellen Zeitpunkt Gefahrenstellen im Bereich Wefelen nicht vorliegen. Auch im Sonstigen konnten keine Schadpunkte festgestellt werden, die ein Handeln in absehbarer Zeit erforderlich machen würden. Die Straßen sind in einem verkehrstüchtigen Zustand.

 

Um ausschließen zu können, dass mögliche Arbeiten von Versorgern im Ortsteil Wefelen zu einer Verschlechterung des Straßenzustandes geführt haben, wurde daneben auch mit der Telekom Kontakt aufgenommen, die zuletzt im Nahfeld tätig war. Hierbei wurde jedoch festgestellt, dass die Straßen im Ortsteil Wefelen selbst von den Arbeiten nicht betroffen waren. Die entsprechende Information der Telekom ist der Anlage ebenfalls beigefügt. Hierzu ist aber auch festzustellen, dass die erfolgten Arbeiten (Telekom) professionell abgewickelt und auch ordnungsgemäß abgenommen wurden.

 

Ergänzend wird zu guter Letzt darauf hingewiesen, dass der Bürger, auch in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 16.02.2016, im Rahmen der Einwohnerfragestunde in der obigen Sache vorgetragen hatte.

 

Rechtliche Grundlagen:

  • Gemeindeordnung NRW
  • Kommunalabgabengesetz für das Land NRW
  • Ortsrecht (Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen)
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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

  • rgeranregung des Herrn Vogt vom 02.03.2016
  • Schreiben der Verwaltung an Herrn Vogt vom 25.02.2016
  • Information der Telekom vom 16.03.2016

 

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Anlagen

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