Sitzungsvorlage - V/2015/126-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aus Sicht der Verwaltung ist zur Jugendpartizipation in Herzogenrath festzustellen, dass zum einen das aktive Engagement der gewählten Mitglieder des Jugendbeirates weiterhin sehr gering ist und nur noch 2 3 Mitglieder für die Verwaltung erreichbar sind. Zum anderen ist eine intensivere Begleitung der verbliebenen Jugendbeiratsmitglieder nicht in dem erforderlichen Umfang möglich.

 

Die Verwaltung hofft, durch das Praxisentwicklungsprojekt Kommunale Bildungslandschaft (siehe V/2015/127-E02) einen neuen Impuls zur Weiterentwicklung der Jugendpartizipation in Herzogenrath zu geben und den Jugendbeirat Herzogenrath mit seinen Aufgaben und Möglichkeiten zielgruppengemäß bei den Jugendlichen in Herzogenrath bekannter zu machen. Ziel der Verwaltung ist es, bis Ende 2016 die Neuwahl des Jugendbeirates durchzuführen.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zurrderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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