Sitzungsvorlage - V/2016/107-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussprache über die Besichtigung der Spiel- und Bolzplätze und Beschluss zur Erstellung der neuen Spielflächenbedarfsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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31.05.2016
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Beschlussvorschlag
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt den guten Zustand der Spiel- und Bolzplätze sowie die Niederschrift zur Spielplatzbesichtigung am 24.05.2016 zustimmend zur Kenntnis.
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, gemäß dem Beschluss aus dem HuFA vom 01.03.2016 bis zu seiner nächsten Sitzung zur Fortschreibung der Spielflächenbedarfsplanung eine quantitative Berechnungsgrundlage für den Spielflächenbedarf zu erstellen und einen Gliederungsentwurf für ein qualitatives Detailkonzept im Hinblick auf eine langfristige „Spielleitplanung Herzogenrath“ zu entwickeln.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
x | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
x | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 524210 insgesamt 31.500,00 Euro. |
x | im Finanzplan bei Investitionsnummer I 08 4 BEV 006 insgesamt 25.000,00 Euro. |
Für die Erstellung der quantitativen Berechnungsgrundlage und die Entwicklung eines Gliederungsentwurfes für ein qualitatives Detailkonzept entstehen derzeit keine zusätzlichen Kosten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgehend davon, dass bislang keine Freigabe der Haushaltsmittel für die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Spiel- und Bolzplätze durch die Kommunalaufsichtsbehörden vorliegt, ist die Niederschrift zur Spielplatzbesichtigung des Jugendhilfeausschusses vom 24. April 2016 dieser Beratungsvorlage lediglich zur Kenntnis beigefügt. Ergänzend können den Unterlagen zur Spielplatzbegehung 2016 die im Jahr 2015 nicht durchgeführten Maßnahmen sowie die erforderlich gewordenen Sperrungen und Demontagen einzelner Spielgeräte entnommen werden.
Bereits im Jahr 2015 erfolgte zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im Bereich der Spiel- und Bolzplätze keine abschließende Freigabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung als obere Kommunalaufsichtsbehörde. Als Grund hierfür wurde die fehlende bzw. nicht fortgeschriebene Spielflächenbedarfsplanung der Stadt Herzogenrath angeführt. Da vor diesem Hintergrund auch nicht mit einer Freigabe der zur Verfügung stehenden Finanzmittel im Haushaltsjahr 2016 zu rechnen ist, hat der HuFA in seiner Sitzung vom 01.03.2016 beschlossen, die Spielplatzbedarfsplanung zu überarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorzulegen.
Die bisherige Spielflächenbedarfsplanung in Form eines Grundlagenberichtes unter dem Schwerpunkt eines Gesamtkonzeptes „Bespielbare Stadt“ stammt aus dem August 2005 und ist zur Information ausschließlich im Ratsinformationssystem als Datei hinterlegt.
Zur Fortschreibung und Aktualisierung der Spielflächenbedarfsplanung im Rahmen der Jugendhilfeplanung schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:
- Erstellung einer quantitativen Berechnungsgrundlage für den Spielflächenbedarf und die erforderliche (Mindest-)Größe der vorzuhaltenden Spielflächen in Herzogenrath auf Grundlage der existierenden Rechtsvorschriften und DIN-Normen bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.09.2016. Dieser Berechnungsgrundlage wird der IST-Zustand der vorhandenen Spielflächen gegenübergestellt. Dabei werden neben der Bruttogesamtfläche auch die Nettoflächen (Fallschutzbereiche und Sandkästen) sowie das vorhandene Inventar und ein Foto zu jedem einzelnen Spielplatz dargestellt. Ebenso erfolgt eine aktuelle Ermittlung und Darstellung der jeweiligen Einwohnerzahlen nach Altersgruppen bezogen auf die einzelnen Einzugsgebiete der Spielflächen. Primäres Ziel der Verwaltung ist es, auf Grundlage dieser quantitativen Kriterien, eine Freigabe der zur Verfügung stehenden Finanzmittel durch die Kommunalaufsichtsbehörden für das laufende Haushaltsjahr zu erreichen, um einen weiteren Investitionsstau auf den städtischen Spiel- und Bolzplätzen zu verhindern.
- Entwicklung eines Gliederungsentwurfes für ein qualitatives Detailkonzept im Hinblick auf eine langfristige Spielleitplanung, u.a. unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte:
- Ausstattungskriterien für Spielplätze (Standards, Altersgruppen) in Herzogenrath
- Mehrgenerationenperspektive/Mehrgenerationenansätze
- Bespielbare Stadt
- Schwerpunktspielplätze/Stadtteilspielplätze/wohnortnahe Versorgung
- Mobile Spielplätze
- Beteiligung/Bewertung/Beurteilung durch Spielplatznutzer (Partizipation)
- Wegeverbindung einzelner Spielplätze untereinander
- Strukturwandel
- Demographische Veränderungen
- Freizeitverhalten
- etc.
Nach der Beratung und Beschlussfassung über den Gliederungsentwurf in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.09.2016 soll die Erstellung eines Detailkonzeptes „Spielleitplanung Herzogenrath“ bis zum Frühjahr 2017 erfolgen.
Sowohl im Hinblick auf den ersten als auch den zweiten Punkt der dargelegten Vorgehensweise sollen die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW einbezogen werden und Berücksichtigung finden.
Grundsätzlich empfiehlt die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in ihrem Abschlussbericht zur überörtlichen Prüfung der Stadt Herzogenrath die Erstellung einer Spielflächenbedarfsanalyse und –planung die neben den Spielplätzen auch gestalterisch hergerichtete Spielflächen umfassen sollte. Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird in dem Abschlussbericht festgestellt, dass die Aufwendungen der Stadt Herzogenrath für die Unterhaltung und Pflege der Spiel- und Bolzplätze mit 2,95 Euro je m2 (Bezugsjahr: 2013) deutlich unter dem Mittelwert von 3,48 Euro und knapp über der Benchmark von 2,90 Euro je m2 in NRW liegt.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage/n:
- Niederschrift zur Spielplatzbesichtigung des Jugendhilfeausschusses am Samstag, dem 24. April 2016
- Unterlagen zur Spielplatzbegehung 2016
- Spielflächenbedarfsplanung unter dem Schwerpunkt eines Gesamtkonzeptes „Bespielbare Stadt“ – Grundlagenbericht, August 2005 (nur in Allris)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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308,8 kB
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2
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1,8 MB
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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