Sitzungsvorlage - V/2014/138-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandbericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Kinder- und Jugendfördergesetz (3. AG-KJHG-KJFöG) verpflichtet in § 15 Abs. 4 die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 04.12.2014 das Rahmenkonzept des Kinder- und Jugendförderplanes beschlossen (siehe V/2014/138-E01) und die von den kommunalen und freien Trägern der Jugendhilfe unter Federführung des Jugendamtes erarbeiteten Leit- und Orientierungsziele als wesentlicher Inhalt und strategische Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes zur Kenntnis genommen. Diese Leit- und Orientierungsziele sind Grundlage der Arbeit des Jugendamtes und der freien Träger der Jugendhilfe. Hierauf sind die konkreten Handlungsziele/Maßnahmen der laufenden Jugendarbeit ausgerichtet.

 

Wesentlicher Bestandteil ist die Evaluierung der Maßnahmen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen eines strukturierten Wirksamkeitsdialoges.

 

Zwischenzeitlich sind konkreter und überprüfbarer Handlungsziele für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII zu den Angeboten der Ev. Kirchengemeinde Herzogenrath/Kohlscheid im Lukaszentrum und dem KGV Herzogenrath/Merkstein im Jugendzentrum HOT St. Gertrud sowie zu den Angeboten in den städtischen Kinder- und Jugendtreffs im Bürgerhaus Kohlscheid und Streiffelder Hof in Merkstein, dem Abenteuerspielplatz Broichbachtal, der mobilen Jugendarbeit und dem Team Jugendarbeit erarbeitet worden. Diese Handlungsziele, Maßnahmen, Aktionen und Projekte wurden für das laufende Jahr; aber auch für die folgenden Jahre entwickelt. Wegen des Umfangs sind sie in allriss zum Download bzw. Nachlesen abgespeichert.

 

Es ist nunmehr vorgesehen, diese Handlungsziele im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges mit den freien Trägern der Jugendhilfe und dem Arbeitskreis „Kommunaler Kinder- und Jugendrderplan“ im Laufe des Jahres zu evaluieren und auf dieser Grundlage die Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath r die Folgejahre weiter zu entwickeln.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemäß § 15 Abs. 4 KJFöG erstellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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