Sitzungsvorlage - V/2016/162
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als sachkundige Einwohner/innen in die Fachausschüsse und Kommissionen der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: f) Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Integrationsrat
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Entscheidung
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07.06.2016
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Beschlussvorschlag
Der Integrationsrat entsendet folgende Mitglieder als sachkundige Einwohner/innen in die Fachausschüsse und Kommissionen des Rates der Stadt Herzogenrath:
Ausschuss/Kommission | Sachkundige/r Einwohner/in | Stellvertreter/in |
Ausschuss für Arbeit und Soziales | Ramiz Ahmetoglu | N.N |
Umwelt- und Planungsausschuss | N.N | Saziye Cirisoglu |
Kommission zur Verleihung des städtischen Integrationspreises | Fehmi Tarasi
| Vertretung in alphabetischer Reihenfolge |
Saziye Cirisoglu
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Mustafa Bir
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Ahmed Brimil
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| Derya Kalyoncu |
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| N.N |
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 17.06.2014 erfolgte die konstituierende Sitzung des Stadtrates für die Wahlperiode 2014/2020, in der der Rat der Stadt Herzogenrath über die Bildung und Zusammensetzung der Ratsausschüsse sowie die Besetzung von Kommissionen, Beiräten, etc. beschlossen hat.
Der Rat hat in diesem Rahmen - wie bereits in den vorherigen Wahlperioden - beschlossen, dem Integrationsrat in den im Beschlussvorschlag aufgeführten Ausschüssen bzw. Kommissionen jeweils die Entsendung einer/eines sachkundigen Einwohnerin/sachkundigen Einwohners zu ermöglichen.
Entsprechend der Beschlusslage vom 14.12.2010 entsendet der Rat je Fraktion eine/n Vertreter/in je Fraktion und der Integrationsrat eine entsprechende Anzahl von Vertreter/innen in die Kommission zur Verleihung des städtischen Integrationspreises.
Durch das Ausscheiden von Frau Geraldine Melcher sind die im Beschlussvorschlag mit „N.N“ gekennzeichneten Positionen neu zu besetzen.
Gemäß § 58 Absatz 4 GO NRW können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner/innen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören.
Alle Personen, die mit beratender Stimme an Ausschusssitzungen teilnehmen können, sind wie die stimmberechtigten Mitglieder zu den Sitzungen einzuladen sowie über Tagesordnung und Vorlagen zur Sitzung zu informieren.
Rechtliche Grundlagen:
§ 58 GO NRW
