Sitzungsvorlage - V/2008/048-E04
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes I/23 "Erkensmühle/Broichbachtal" Hier: 1. Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.05.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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05.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Abwägung der im Rahmen der erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan I/ 23 „Erkensmühle/Broichbachtal“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt beschließt
1.die Abwägung der im Rahmen aller öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregung und
2.den Bebauungsplan I/ 23 „Erkensmühle/Broichbachtal“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 04.03.2008 die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans I/23 „Erkensmühle/Broichbachtal“ beschlossen. Das Verfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Der Entwurf von 2008 sah eine Erweiterung des Gastronomiebetriebes sowie die Festsetzung der Feuerwache als Fläche für den Gemeinbedarf vor. Auf dieser Grundlage wurde am 20.05.2008 die öffentliche Auslegung beschlossen. Sie erfolgte in der Zeit vom 28.05.2008 bis 30.06.2008. Die Sanierung des Gastronomiebetriebes erfolgte nach der Offenlage gem. § 33 BauGB.
Am 19.03.2015 wurde in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Entwurf einer Mehrfamilienhausbebauung mit barrierefreien Wohnungen, die westlich an den Seehof angrenzt, vorgestellt. Auf Grund der neuen Planungen wurde am 20.10.2015 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 4a (3) BauGB erneut auszulegen und eine Bürgerversammlung durchzuführen. Die hier eingegangenen Anregungen wurden in der Sitzung am 18.02.2016 zur Beratung vorgelegt. Die Änderung und Ergänzung einzelner zeichnerischer und textlicher Festsetzungen, die jedoch keine wesentlichen Abweichungen des eigentlichen Planungsvorhabens umfassten, machten eine erneute Offenlage des Bebauungsplans erforderlich. Es wurde eine Beschränkung der Stellungnahmemöglichkeit und eine Verkürzung der Offenlagefrist auf 2 Wochen beschlossen. Der Satzungsentwurf hat in der Zeit vom 04.03.2016 bis 18.03.2016 erneut öffentlich ausgelegen. Die vorgebrachten Stellungnahmen sind zusammengefasst und mit einem Abwägungsvorschlag versehen als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplanes I/23 – 2. Änderung "Erkensmühle/Broichbachtal" als Satzung zu beschließen und mit Bekanntmachung zur Rechtskraft zu führen.
Der Flächennutzungsplan wird durch die zugehörige 22. Änderung im Rahmen einer redaktionellen Berichtigung angepasst.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage/n:
1. Bebauungsplanentwurf mit Legende
2. Textliche Festsetzungen
3. Begründung
4. Zusammenfassung der eingegangenen Anregungen und Abwägungsvorschläge im Rahmen der Offenlage vom 04.03.2016 bis 18.03.2016
5. Stellungnahmen der Behörden im Rahmen der Offenlage vom 04.03.2016 bis 18.03.2016
Zusätzliche Anlagen für die Sitzung des Stadtrates
Diese Anlagen wurden dem Umwelt- und Planungsausschuss bereits am 18.02.2016 zugestellt.
6. Zusammenfassung der eingegangenen Anregungen und Abwägungsvorschläge im Rahmen der Offenlage vom 06.11.2015 bis 07.12.2015
7. Niederschrift der Bürgerversammlung
8. Stellungnahmen der Behörden im Rahmen der Offenlage vom 06.11.2015 bis 07.12.2015
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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606,8 kB
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22,3 kB
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(wie Dokument)
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633,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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164,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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8
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(wie Dokument)
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12 MB
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