Sitzungsvorlage - V/2014/240-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan III/40 "Knappenstraße" Hier: 1. Beschluss der Abwägungen 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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24.05.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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05.07.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan III/40 „Knappenstraße“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt beschließt die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und den Bebauungsplan III/40 „Knappenstraße“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 28.08.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans III/40 „Knappenstraße“ beschlossen. Das Verfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Die Knappenstraße mit ihrer Mehrfamilienhausbebauung entstand 1962. Da die Häuser nicht zur historischen Siedlungsstruktur gehören, werden im Gegensatz zu den Gestaltungssatzungen der umgebenden Bebauung, nur wenige gestalterische Vorgaben gemacht.
Es werden 13 m tiefe Baufenster mit einer zwingenden Zweigeschossigkeit und entsprechenden Trauf- und Firsthöhen sowie die Firstrichtung festgesetzt. Zusätzlich ist der gekennzeichnete Straßenbaum in der Heinitzstraße zu erhalten. Auch die Kronentraufbereiche entlang der Theklastraße sind von einer Bebauung freizuhalten.
Die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde am 18.08.2015 beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 27.08.2015 bis einschließlich 28.09.2015 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 20.08.2015.
Die Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind als Anlage 4 beigefügt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 5 zu entnehmen.
Da sich das Plangebiet über früheren Bergwerksfeldern befindet, wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg um die Beteiligung der Bergwerkseigentümer gebeten. Obwohl die Inhaber keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht haben, wurde nachträglich zur Klarstellung folgender Hinweis aufgenommen:
„Die Fläche des Plangebietes kann bergbaulichen Einwirkungen unterliegen. Die Konzipierung und Durchführung von Maßnahmen zur Baugrundsicherung obliegen allein dem Bauherrn.“
Gemäß der Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes wurde der Hinweis über mögliche Kampfmittelfunde angepasst. Eine Benachteiligung der Eigentümer erfolgte dadurch nicht.
Mit Ausnahme dieser geringfügigen Anpassungen erfordern die eingegangenen Anregungen keine Planänderung. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan III/40 „Knappenstraße“ als Satzung zu beschließen und mit Bekanntmachung zur Rechtskraft zu führen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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586,4 kB
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3
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366,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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5
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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