Sitzungsvorlage - V/2016/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt dem Stadtrat, den bestehenden Vertrag nicht zu kündigen und somit einer Finanzierungsbeteiligung der Stadt Herzogenrath an der Verbraucherberatungsstelle in Alsdorf über das Jahr 2017 hinaus zuzustimmen.

 

Die Bezuschussung sollte nur und solange erfolgen, wie sich das Land sowie die städteregionsangehörigen Städte Alsdorf, Baesweiler und Würselen ebenfalls beteiligen.

 

Entsprechende vertragliche Regelungen sollen beibehalten und die erforderlichen Mittel veranschlagt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 x

ja

 

nein

 

 

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto   531821/110000/0212210

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 31.000,00 Euro/jährlich und sind für die Folgejahre entsprechend zu veranschlagen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 18.10.2011 (Drucksachen-Nr. V/2011/233) hat der Stadtrat auf Empfehlung des Fachausschusses die Fortführung der Verbraucherberatungsstelle für das nördliche Städteregionsgebiet über den 31.12.2012 hinaus beschlossen.

 

Der geltende Vertrag zwischen der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen und der Stadt Alsdorf über die Verbraucherberatungsstelle in Alsdorf läuft bis zum 31.12.2017 und verlängert sich um 5 Jahre, wenn er nicht 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

 

Mit beigefügtem Schreiben vom 11.01.2016 bitte die Stadt Alsdorf um Beratung und Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages für die Zeit vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022.

 

Aus Sicht der Kommunalaufsicht bestehen keine Bedenken gegen die Fortführung der bestehenden Aufgabe.

 

Die Verwaltung befürwortet die Vertragsverlängerung und bittet, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Ratsbeschluss vom 18.10.2011

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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