Sitzungsvorlage - V/2016/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Stadtrat, im Rahmen der Förderungsvoraussetzungen des § 3 Abs.4 KKG der Bundesinitiative Frühe Hilfen und Weiterentwicklung des Netzwerkes Frühe Hilfen / Frühe Förderung (NEFF) zu zustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen über den 31.12.2016 hinaus fort zu führen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x 

ja

 

nein

 

 

Im Budget 0636310 stehen r das Netzwerk Fhe Hilfen / Frühe Förderung (NEFF) Haushaltsmittel in Höhe von 33.400,00 im städtischen Haushalt zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Zuschüsse durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen erhält die Stadt Herzogenrath den Betrag vonhrlich zur Zeit 22.535,00 . Beim im Wege einer Umlage finanzierten Familienhebammendienst beträgt der Anteil der Stadt Herzogenrath 16.870,00 Euro.

Finanzmittel für die Steuerungsgruppe Im Blick Frühe Hilfen/ Kinderschutz werden im Rahmen der allgemeinen Städteregionsumlage zur Verfügung gestellt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Herzogenrath findet seit dem Jahr 2008 eine intensive Arbeit im Bereich der Frühen Hilfen statt. In diesem Jahr wurde das Netzwerk Frühe Hilfen/ Frühe Förderung (NEFF) gegründet.

 

Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Kooperation im Kinderschutz (KKG)

- Bundeskinderschutzgesetz im Jahre 2012 wurden die Angebote der Frühen Hilfen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Im § 3 KKG wurden die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz gesetzt. In Herzogenrath konnte seinerzeit auf einer bereits 4 Jahre bestehenden Netzwerkstruktur aufgebaut werden. Unterstützt wurde das Netzwerk durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 2015, die mittlerweile verngert wurde.

In § 3 Abs. 4 KKG wurde festgeschrieben, dass die Kommunen beim Aus- bzw. Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen vom Bund finanziell unterstützt werden. Da das Kooperationsverbot einer direkten Bundesfinanzierung im Wege stand, wurden die Zuschüsse über die Bundesnder ausgezahlt. Die Kommunen wurden im Jahr 2012 mit 30 Millionen, 2013 mit 45 Millionen, 2014 und 2015 mit jeweils 51 Millionen unterstützt. Über das Jahr 2015 hinaus werden auch in diesem und im kommenden Jahr jeweils 51 Millionen € gezahlt. Ab dem Jahr 2018 soll die finanzielle Unterstützung des Bundes über einen Bundesfonds geleistet werden.

 

Die Stadt Herzogenrath erhält im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen derzeit 22.535,00 €. Die Zuschüsse sollen bis 2017 aktualisiert und zusätzliche Belastungen der Kommunen aufgrund der Flüchtlingsproblematik  einbezogen werden.

 

Von diesem vorgenannten Zuschuss werden jährlich anteilig 16.870 € r den Einsatz von Familienhebammen aufgewandt. Dies ist ein Umlage finanziertes Projekt der Jugendämter Alsdorf, Eschweiler, Würselen, der StädteRegion Aachen und des Jugendamtes Herzogenrath. Diese haben sich entschlossen, beim Einsatz der Familienhebammen eng mit der Gesundheitshilfe zusammen zu arbeiten (s. Beschluss des JHA vom 6.11.2012 V/ 2012/ 312). Hierzu wurde eine öffentlich rechtlich Vereinbarung mit dem Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen gefertigt, die bis zum 31.12.2016 Gültigkeit hat.

 

  1. Familienhebammendienst im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen

 

Die Betreuung durch die Familienhebammen richtet sich an:

-          Minderjährige

-          junge Schwangere und werdende Väter

-          behinderte Schwangere und Mütter

-          psychisch belastete Schwangere und Mütter

-          suchtkranke Schwangere und Mütter

-          tter mit früh geborenen Kindern oder Kinder mit besonderen gesundheitlichen Risiken

-          alleinerziehende Mütter

-          ausländische schwangere Frauen und junge Mütter ohne soziale Bindung

-          hilfesuchende Mütter/ Eltern, die einen niedrig-schwelligen Unterstützungsbedarf haben

-          schwangere Mütter oder Eltern, die von anderen Institutionen weitergeleitet werden

-          schwangere Mütter, die in psychosozial belasteten Rahmenbedingungen leben.

 

Neben der vorgeburtlichen Unterstützung werden vorrangig Kinder im Alter von 0 2 Jahren in den Blick genommen. Dies ist ein Altersspektrum , bei dem das Angebot der Frühen Hilfen bisher noch nicht so greifen konnte, wie es wünschenswert und tatsächlich geboten wäre.

Die Arbeit von Familienhebammen geht  zeitlich und fachlich über die Tätigkeit der klassischen Hebammenarbeit hinaus. Der Zugang erfolgt idealerweise auf Initiative der Familie und ohne Hinzuziehung des Jugendamtes. „Schwellenängste gegenüber dem Jugendamt können

 

 

 

damit umgangen werden. Grundsätzlich ist die Hilfe auf die Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre des Kindes begrenzt.

 

Die Kooperation mit der Gesundheitshilfe bei diesem präventiven Angebot hat sich als effektiv bewährt und soll fort geführt werden. In Herzogenrath wurden bis Ende 2015 40 Mütter durch Familienhebammen betreut. Davon wurden nur 8 Familien durch das Jugendamt dem Gesundheitsamt zur  Betreuung vorgeschlagen.

 

 

  1. Netzwerk Fhe Hilfen/ Frühe Förderung  ( NEFF )

 

Ziel des Netzwerkes ist es, weitere Angebote im Rahmen der Fhe Hilfen zu schaffen und präventive Angebote zu erhalten bzw.  weiter auszubauen.

Zweimal jährlich trifft sich die Steuerungsgruppe NEFF, um weitere Projekte zu planen und Themen zu erarbeiten.

Auftrag des Netzwerkes ist es darüber hinaus, die vom Gesetzgeber geforderte Vereinbarung aller Netzwerkakteure über eine verbindliche Zusammenarbeit zu erarbeiten.

 

An den Ausbau und die Organisation des Netzwerkes werden nun durch die Bundesinitiative erhebliche Anforderungen gestellt; so sollen die Netzwerke in Zukunft u.a. nach Qualitätsstandards arbeiten.

Die bestehenden Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen werden in Herzogenrath weiter bestehen bleiben. Dies sind zurzeit: die intensive Zusammenarbeit mit der Servicestelle Moliri; dem ttercafe; vielfältige Angebote der Familienzentren; der Babybesuchsdienst des Jugendamtes; Ehrenamtsbetreuung der im Rahmen des EFaS-Projektes eingesetzten Familienpaten, die Arbeit des Sozialmedizinischen Dienstes des Gesundheitsamtes hier insbesondere die Besuche der jungen Mütter in den Geburtskliniken mit evtl. Nachbetreuung.

 

 

  1. Frühe Hilfen in der StädteRegion Aachen

 

Alle Jugendämter in der StädteRegion Aachen, das Gesundheitsamt der StädteRegion und das Kommissariat Vorbeugung der Polizei sind schon seit vielen Jahren gemeinsam im Bereich der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes tätig. Durch Abstimmung in diversen Arbeitsgruppen bzw. durch eine öffentlich rechtliche Vereinbarung gestalten die Jugendämter bereits viele Angebote gemeinsam zum Wohle der Kinder, Jugendliche und Familien in der StädteRegion. Exemplarisch sei der Familienhebammendienst genannt, gemeinsame Projekte und Aktionen, die die Frühen Hilfen in der Öffentlichkeit bekannt gemacht haben bzw. bekannt machen sollen sowie Fortbildungen und Fachtagungen.

Diese Zusammenarbeit soll fortgesetzt und intensiviert werden.

In der Steuerungsgruppe Im Blick Frühe Hilfen/ Kinderschutz findet dazu seit 2014 eine gemeinsame strategische Abstimmung zu Themen der Frühen Hilfen und des Kinderschutz unter Berücksichtigung der Eigenständigkeit der lokalen Netzwerke in den einzelnen Jugendamtsbereiche in der StädteRegion Aachen statt. Ein Transfer der Inhalte ist damit garantiert.

 

Das folgende Schaubild zeigt die aktuellen Strukturen:

 

Diese Struktur - einerseits die enge Kooperation der Jugendämter untereinander und andererseits die verbindliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Gesundheitshilfe - ist dabei modellhaft und notwendig, um passgenaue Angebote der Frühen Hilfen zu entwickeln.

Diese Vorgehensweise in der StädteRegion Aachen ist bundesweit als  Best practice Beispiel anerkannt und wurde bereits bei mehreren Fachveranstaltungen vorgestellt.

Über die Homepage www.imblick.info soll zudem auch über Aktionen, Angebote und Maßnahmen der Frühen Hilfen informiert werden.

Die Verwaltung kann bestätigen, dass mit diesen Strukturen die kooperative Zusammenarbeit der beiden Systeme Jugend und Gesundheit gestärkt und intensiviert werden konnte. Frühe Hilfen sind damit in eine kommunale Gesamtstrategie eingebunden und werden durch eine breite Anzahl von Akteuren weiterentwickelt.

Die beschriebenen Aufgaben der Netzwerkkoordination leisten im Jugendamt eine ASD- Mitarbeiterin mit 4 Stunden wöchentlich und der Leiter des Sozialen Dienst.

 

Der vorgeschlagene und vom Gesetzgeber verlangte Ratsbeschluss dient der politischen Rückendeckung für dieses Vorgehen und der Unterstützung der engagierten Akteure im Rahmen des Netzwerkes Frühe Hilfen/ Frühe Förderung ( NEFF ) und im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen. 

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Die Bestimmungen des SGB VIII und des Gesetzes zur Kooperation im Kinderschutz KKG

sind die Grundlagen der Arbeit im Rahmen der Frühen Hilfen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Anlagen:

Präventionskette

Öffentlich Rechtliche Vereinbarung mit der Gesundheitshilfe

Entwurf einer Vereinbarung ( NEFF )

 

 

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Anlagen

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