Sitzungsvorlage - V/2016/138

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass die Kindertagesbetreuungbedarfsplanung 2016/2017 für den Stadtteil Herzogenrath-Mitte den höchsten Fehlbedarf an Kita-Plätzenr die Alterspanne der 3 6 jährigen Kinder ergeben hat.

 

Deshalb begrüßt er, dass der Kirchengemeindeverband Herzogenrath/Merkstein bereit ist, die Kath. Kindertageseinrichtung Herz Jesu um eine Gruppe der Gruppenform III zu erweitern.

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass dem Träger hierfür ein Zuschuss bis zur Höhe von 408.000,00 Euro für den Bau und die Inneneinrichtung dieser Gruppe gewährt wird. Er beauftragt die Verwaltung, hierfür aus dem Ü 3-Investitionsprogramm des Landes NRW einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 238.398,31 Euro zu beantragen.

 

Nach Vorberatungen im JHA beschließt der Stadtrat

 

  • den 10%tigen Trägeranteil an den Investitions- und Einrichtungskosten und
  • einen weiteren Zuschuss in Höhe von 128.801,69 zu den Investitions- und Einrichtungskosten sowie
  • den 12%igen Trägeranteil an den Betriebskosten r diese neue Gruppe aus städtischen Mittel ab Inbetriebnahme

 

vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht zu übernehmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

Bei der Schaffung von Kita-Plätzen, die zur Erfüllung des Rechtsanspruches erforderlich sind, handelt es sich um Pflichtaufgaben.

 

Der Zuschuss für den Bau und die Einrichtung der neuen Kita-Gruppe beträgt 408.000,00 Euro. Die vom Land in Aussicht gestellte Förderzuschuss beträgt: 238.398,31 Euro. Somit verbleibt ein Zuschussbedarf in Höhe von 169.601,69 Euro, der aus städtischen Mitteln aufgebracht werden muss. Im Haushaltjahr 2016 werden 35 % des Gesamtzuschusses relevant. Davon beträgt der städtische Anteil ca. 59.150,00 Euro. Die Deckung des aus städtischen Haushaltsmitteln verbleibenden Zuschusses erfolgt durch die nicht zur Auszahlung kommenden Mittel für die Investitionsmaßnahme I 16 4 GEB 003 Erweiterung Kita Pannesheide. Die in 2017 benötigten Zuschussmittel werden bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2017 berücksichtigt.

 

Die Übernahme des Trägeranteiles an den Betriebskosten in Höhe von 12 % beträgt für eine Gruppe der Gruppenform III ca. 15.000,00 Euro pro Kita-Jahr. Im  Haushaltsjahr 2017 müssten hierfür 6.250,00 Euro eingeplant werden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe,r die bei der Kommunalaufsicht eine Freigabe beantragt werden muss. Diese wurde in ähnlich gelagerten Fällen jedoch erteilt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Drei Einflussfaktoren bestimmen im Wesentlichen den Handlungsbedarf für den weiteren Ausbau von Kita-Plätzen:

 

  • eine seit zwei Jahren moderat steigende Geburtenrate
  • sowie der Zuzug von auswärtigen Familien u.a. aufgrund der Neubaugebiete sowie
  • der Zuzug von Flüchtlingen

 

Diese zusätzlichen Platzbedarfe lassen sich durch die vom Land grundsätzlich möglichen Gruppenstärkenüberschreitungen nicht alleine lösen. Es wirken sich zurzeit besonders im Stadtteil Herzogenrath-Mitte die geburtenstarken Jahrgänge 2011/2012 (142 Geburten) und 2012/13 (145 Geburten) mit jeweils ca. 15 20 Mehrgeburten aus.

 

Die folgende Tabelle weist zusammenfassend aus, dass im Stadtteil Herzogenrath-Mitte der Fehlbedarf an Plätzen am dringlichsten und insbesondere bei den 3 6 Jährigen gegeben ist.

 

Tabelle 12: Sozialräumliche Bilanz Angebot/Bedarf nach Altersgruppen

 

Das Land NRW hat dasrderprogramm Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen Ü 3 Ausbau“ zum Ausbau von Kita-Plätzen r genau dieser Altersgruppe aufgelegt. Der Kirchengemeindeverband Herzogenrath/Merkstein hat sich bereit erklärt, eine weitere Gruppe durch einen Anbau zu realisieren. Die Investitionskosten für die zutzliche Gruppe mit 25 Plätzen belaufen sich einschließlich der Einrichtungskosten auf 408.000 €. Der Kirchengemeindeverband beantragt die Übernahme der Investitionskosten und sieht sich ebenfalls außer Stande, den 10%igen Trägeranteil zu übernehmen. Zusätzlich beantragt er, die Übernahme des 12%igen Trägeranteils an den Betriebskosten für diese neue Gruppe.

 

Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend zu verfahren, um kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze bereit stellen zu können. Sie wird die Bedarfsnachfrage im Hinblick auf die Entwicklung im Flüchtlingsbereich und insbesondere im Stadtteil Kohlscheid (Neubaugebiet Dornkaul) beobachten.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die neue Gruppe bis zum Beginn des Kita-Jahres 2017/2018 fertig gestellt werden kann. Mit dem Träger wird eine vertragliche Vereinbarung getroffen, in der u.a. die Bindungsfristen, die analog zu den Vorgaben des Landesjugendamtes sein werden, festgelegt werden.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 22 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

 

Gemäß § 80 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 KJHG eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.

 

§ 18 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW KiBiz schreibt vor, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraussetzt. Nach § 19 Abs. 3 KiBiz wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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