Sitzungsvorlage - V/2016/192
Grunddaten
- Betreff:
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Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Jahresabschluss 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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05.07.2016
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Mehraufwendungen und -auszahlungen konnten nicht alle durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen und Minderauszahlungen gedeckt werden, stattdessen ist eine höhere Entnahme aus der Ausgleichsrücklage erforderlich.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über die der Kämmerer entschieden hat, sind dem Rat gemäß § 83 II GO NRW zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 9 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Herzogenrath gilt dies nur für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen ab 3.000 EUR.
Jahresabschlussbuchungen gelten gemäß § 9 Nr. 4 als unerheblich.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 hat der Kämmerer über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 EUR entschieden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 83 Abs. 2 GO NRW,
Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2011 vom 22.02.2011
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,1 kB
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