Sitzungsvorlage - V/2016/192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt gemäß § 83 II, S. 1, 2. Halbsatz GO NRW i. V. m. dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2011 die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 entstanden sind, zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Mehraufwendungen und -auszahlungen konnten nicht alle durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen und Minderauszahlungen gedeckt werden, stattdessen ist eine höhere Entnahme aus der Ausgleichsrücklage erforderlich.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über die der Kämmerer entschieden hat, sind dem Rat gemäß § 83 II GO NRW zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 9 Nr. 4 der Haushaltssatzung 2011 der Stadt Herzogenrath gilt dies nur für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen ab 3.000 EUR.

 

Jahresabschlussbuchungen gelten gemäß § 9 Nr. 4 als unerheblich.

 

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 hat der Kämmerer über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 EUR entschieden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 83 Abs. 2 GO NRW,

Ratsbeschluss zur Haushaltssatzung 2011 vom 22.02.2011

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:


Liste der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahresabschluss 2011

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Anlagen

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