Sitzungsvorlage - V/2016/185-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 16.06.2016 abschließend beraten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen Jahresabschluss zum 31.12.2011 in der Fassung vom 20.05.2016 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW  fest.

 

  1. Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2011 die Entlastung.

 

 

  1. Die Verwaltung empfiehlt den Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt fasst gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bezüglich der Verwendung der Jahresüberscsse bzw. der Behandlung der Jahresfehlbeträge für die Jahre 2008 bis 2011  folgenden Beschluss:

  1. Den Jahresfehlbetrag 2008 der Ergebnisrechnung in Höhe von 2.086.806,32 € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zu decken.              
     
  2. Den Jahresüberschuss 2009 der Ergebnisrechnung in Höhe von 171.506,97 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.             
     
  3. Den Jahresüberschuss 2010 der Ergebnisrechnung in Höhe von 13.340.820,39 € in einer Höhe von 1.915.299,35 der Ausgleichsrücklage und in einer Höhe von 11.425.521,04 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.             
     
  4. Den Jahresfehlbetrag 2011 der Ergebnisrechnung in Höhe von 4.558.375,24 € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zu decken.              
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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vom Kämmerer am 10.03.2016 aufgestellt und durch den Bürgermeister am 10.03.2016 bestätigte Entwurf des Jahresabschluss 2011 zum Bilanzstichtag 31.12.2011 wurde vom Stadtrat in der Sitzung vom 10.05.2016 mit der Vorlage V/2016/108 zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW i. V. m. § 103 Abs. 3 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Die örtliche Rechnungsprüfung kann sich mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21.11.2013 (V/2013/314) wurde der Beteiligung eines Dritten bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zugestimmt und daraufhin die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) mit der Durchführung der Prüfung beauftragt.

 

Gemäß § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatchlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Gegenstand der Prüfung war nach § 101 GO NRW:

  • Ergebnisrechnung
  • Finanzrechnung
  • Teilrechnungen
  • Bilanz
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Buchführung
  • Inventur und Inventar
  • Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern
  • Einhaltung der haushaltsrechtlichen gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen

 

Die GPA NRW hat die Prüfung des Jahresabschluss 2011 in der Zeit von März bis Mai 2016 durchgeführt und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht erstellt. Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch den Bereich Finanzen buchmäßig korrigiert. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses von dem am 10.05.2016 eingebrachten Entwurf in einigen Positionen ab.

Die Prüfungsergebnisse wurden im Rechnungsprüfungsausschuss am 16.06.2016 durch GPA NRW vorgestellt.

Das abschließende Ergebnis der GPA NRW zu der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 nebst Lagebericht in der Fassung vom 20.05.2016hrt zu keinen Einwendungen. Nach den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss 2011 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die GPA NRW erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Prüfbericht der GPA NRW vom 16.06.2016 wurde in der Rechnungsprüfungssitzung am 16.06.2016 beraten. Im Anschluss an die Beratungen hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss dem Prüfbericht und dem uneingeschnkten Bestätigungsvermerk als Ergebnis der Prüfung nach § 101 Abs. 4 und 7 GO NRW angeschlossen. Der Prüfbericht liegt den Fraktionen vor und der unterzeichnete Bestätigungsvermerk ist als Anlage 1 beigefügt.

Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW zu geben. Herr Bürgermeister von den Driesch hat hiervon keinen Gebrauch gemacht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

  1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2011 in der Fassung vom 20.05.2016 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW  festzustellen (Anlage 2 u. 3).

 

  1. Dem Bürgermeister die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.

 

Dem Jahresabschluss wird nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW der Beteiligungsbericht 2011 (Anlage 3) beigefügt, da kein Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW aufzustellen ist.

 

Nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entscheidet der Rat gleichzeitig mit dem Jahresabschluss über die Verwendung des Jahresüberschuss oder die Behandlung des Fehlbetrages. Der Bürgermeister und der Kämmerer empfehlen dem Stadtrat für die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2008 bis 2011 folgende Beschlüsse:

  1. Den Jahresfehlbetrag 2008 der Ergebnisrechnung in Höhe von 2.086.806,32 € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zu decken.              
     
  2. Den Jahresüberschuss 2009 der Ergebnisrechnung in Höhe von 171.506,97 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.             
     
  3. Den Jahresüberschuss 2010 der Ergebnisrechnung in Höhe von 13.340.820,39 € in einer Höhe von 1.915.299,35 der Ausgleichsrücklage und in einer Höhe von 11.425.521,04 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.             
     
  4. Den Jahresfehlbetrag 2011 der Ergebnisrechnung in Höhe von 4.558.375,24 € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zu decken.              

 

 

Des Weiteren ist nach § 96 Abs. 2 GO NRW der vom Rat festgestellte Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und der Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zu Einsichtnahme verfügbar zu halten. Da der Rat in seiner Sitzung am 16.05.2013 mit der Vorlage V/2013/106 beschlossen hat, die nach Artikel 8 § 4 NKFWG eingeräumte Erleichterungsregelung für die Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 wahrzunehmen und auf eine Prüfung und Feststellung, sowie eine Entlastung des Bürgermeisters zu verzichten, sind diese im Entwurf bestätigten Jahresabschlüsse als Anhang dem geprüften und festgestellten Jahresabschluss 2011 bei der Anzeige beizufügen.  Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten. Die Entrfe Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 wurden dem Stadtrat bereits mit den Vorlagen V/2015/082/199/288 zur Kenntnis gegeben und werden der Anzeige gemäß Artikel 8 § 4 NKFWG beigefügt.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 96, 101, 103, 117 GO NRW

§§ 37 - 48 GemHVO

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Anlage 1: unterzeichneter Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschuss vom 16.06.2016

Anlage 2: Jahresabschluss zum 31.12.2011 nebst Anlagen in der Fassung vom 20.05.2016

Anlage 3:Beteiligungsbericht 2011

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Anlagen

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