Sitzungsvorlage - V/2016/196

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den weiteren Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der darstellten Verfahrensweise zu.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Durch die Änderung der Kinderfördersatzung werden in 2017 ff. die Erträge aus Elternbeiträgen um ca. 170.000 € ansteigen. Die Auswirkungen der Änderung der Friedhofsgebührensatzung sowie des Friedhofskonzeptes können derzeit nicht abgeschätzt werden. Sie hängen insbesondere von der Inanspruchnahme der neuen Gräberform ab.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 01.03.2015 sowie des Rates am 15.03.2015 ist die Verwaltung im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt 2016 sowie des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 2019 beauftragt worden, weitere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu prüfen und die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Verwaltung legt in der Anlage eine zusammenfassende Stellungnahme zum Sachstand und weiteren Vorgehen zu allen Prüfaufträgen vor.

 

Erste Ergebnisse der Prüfaufträge sind den zuständigen Ausschüssen zur Entscheidung bereits vorgelegt worden (Änderung der Kinderfördersatzung, Friedhofskonzept etc.). Die weiteren Prüfaufträge werden derzeit bearbeitet und nach der Sommerpause vorgelegt.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 75 GO NRW hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herzogenrath, den 21.06.2016

Der Bürgermeister

 

 

 

Christoph von den Driesch

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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