Sitzungsvorlage - V/2016/202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt gemäß Artikel 8 § 4 NKFWG zur Kenntnis, dass die Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 in der vom Bürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Jahresabschlusses 2011 beigefügt wurden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Keine.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 den Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 403.586.741,71 €, in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 4.558.375,24 € und in der Finanzrechnung mit liquiden Mitteln in Höhe von 420.137,20 € festgestellt und dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Gemäß § 96 Absatz 2 GO ist der vom Rat festgestellte Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und gemäß Artikel 8 § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes sind der Anzeige des Jahresabschlusses 2011 die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre beizufügen, soweit diese noch nicht nach § 96 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung angezeigt worden sind. Die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre können in der vom Bürgermeister nach § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten.

 

Der Jahresabschluss 2011 ist der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 07.07.2016 gemäß § 96 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes angezeigt worden.

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 96 Abs. 2 GO NRW

Artikel 8 § 4 NKFWG

 

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