Sitzungsvorlage - V/2016/202
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterrichtung über die Anzeige des Jahresabschlusses 2011 gemäß Artikel 8 § 4 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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27.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 den Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 403.586.741,71 €, in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 4.558.375,24 € und in der Finanzrechnung mit liquiden Mitteln in Höhe von 420.137,20 € festgestellt und dem Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Gemäß § 96 Absatz 2 GO ist der vom Rat festgestellte Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und gemäß Artikel 8 § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes sind der Anzeige des Jahresabschlusses 2011 die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre beizufügen, soweit diese noch nicht nach § 96 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung angezeigt worden sind. Die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre können in der vom Bürgermeister nach § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten.
Der Jahresabschluss 2011 ist der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 07.07.2016 gemäß § 96 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 § 4 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes angezeigt worden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 96 Abs. 2 GO NRW
Artikel 8 § 4 NKFWG
