Sitzungsvorlage - V/2016/231

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt den Jahresabschluss 2012 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizugen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 15. August 2016 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.

 

In Übereinstimmung mit der Handreichung des Ministeriums für Inneres und Kommunales wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 unmittelbar dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet und alle Mitglieder des Rates der Stadt Herzogenrath zeitgleich darüber unterrichtet. Hierdurch kann das Verfahren hinsichtlich der Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses verkürzt werden.

 

A) Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2012 schließt wie folgt ab:

 

Ordentliche Erträge   74.094.412,54

zzgl. Finanzerträge     2.287.672,11

zzgl. aerordentliche Erträge                                         0,00 €

Gesamterträge   76.382.084,65

 

Ordentliche Aufwendungen 110.778.141,70

zzgl. Finanzaufwendungen     1.246.264,04

zzgl. aerordentliche Aufwendungen                                      0,00 €

Gesamtaufwendungen 112.024.405,74

 

 

Gegenüberstellung

 

Gesamterträge   76.382.084,65

abzgl. Gesamtaufwendungen                               112.024.405,74 €

Jahresfehlbetrag   35.642.321,09

 

Nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2012 war bei fortgeschriebenen Erträgen von 75.466.651,47 und fortgeschriebenen Aufwendungen von 114.647.651,47 ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 39.181.000,00 € geplant.

Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich hieraus eine Verbesserung von 3.538.678,91 €.

 

Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 zu entnehmen.

 

 

B) Finanzrechnung

 

Die Haushaltsplanung 2012 sah eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln für das Haushaltsjahr 2012 i. H. v. 33.988.000,00 vor, sodass unter Berücksichtigung des Bestandes der Liquiditätskredite nach dem Jahresabschluss 2011 zum 01.01.2012 i. H. v. 6.397.383,06 diese auf 40.385.383,06 steigen sollten.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 weist zum 31.12.2011 nunmehr folgenden Finanzierungssaldo aus:

 

Kredite zur Liquiditätssicherung 31.171.466,29

abzgl. Liquide Mittel                                         490.063,42

Finanzierungssaldo30.681.402,87

 

Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind um 24.774.083,23 auf nunmehr 31.171.466,29 angestiegen.

 

Investitionskredite wurden nicht aufgenommen.

 

C) Schlussbilanz

 

Nach der Systematik des Rechnungswesens ist die Stadt verpflichtet, jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres eine Schlussbilanz zu erstellen. Der Saldo der Ergebnisrechnung 2012 wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus und stellt sich wie folgt dar:

 

Eigenkapital zum 01.01.2012     185.966.197,36

abzgl. Jahresfehlbetrag 2012                               -35.642.321,09

Schlussbestand Eigenkapital zum 31.12.2012:      150.323.876,27

 

 

Über die Behandlung von Fehlbeträgen hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses zu entscheiden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 95, 96, 101 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Schlussbilanz zum 31.12.2012

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

 

 

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012 wurde auf den vollständigen Abdruck verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

 

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Anlagen

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