Sitzungsvorlage - V/2016/251
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilhabe ermöglichen - Kommunales Netzwerk gegen Kinderarmut (STARK)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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22.09.2016
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Für die Dauer des Projektes: Teilhabe ermöglichen – Kommunales Netzwerk gegen Kinderarmut stehen bis Ende 2017 Fördergelder in Höhe von 32.000 € zur Verfügung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bisher mangelte es im Projekt an einer Definition des Armutsbegriffes. Hinsichtlich der Zielerreichung muss aber eine Verständigung darüber erzielt werden, was die Mitwirkenden unter Armut verstehen.
- Definition des Armutsbegriffs für das Projekt:
„Kinderarmut“ wird im Rahmen des Projektes „STARK“ als Einschränkung des kindlichen Wohlbefindens verstanden und ist sowohl auf das gegenwärtige kindliche Erleben als auch auf die jeweiligen Entwicklungschancen bezogen und geht in diesem Zusammenhang regelmäßig mit - vergleichsweise - eingeschränkten Start- und Teilhabemöglichkeiten einher.
„Kinderarmut“ wird – von einem gesellschaftlichen Standpunkt aus betrachtet - zudem als „Soziale Benachteiligung“ verstanden infolge von sozialer Herkunft, familiären (inkl. ökonomischen) Rahmenbedingungen, Bildungsferne der Eltern und ethnischer bzw. kultureller Herkunft.
„Kinderarmut“ zeichnet sich insbesondere aus durch Mangel an:
-Finanziellen Mitteln
-Sozialen Kontakten
-Bildungschancen
-Sozialer Integration.
„Kinderarmut“ kann infolge entsprechender Abhängigkeiten und Beeinflussungen nur im Zusammenhang mit dem familiären/sozialen/sozialräumlichen Kontext betrachtet werden.
Davon ausgehend werden als Indikatoren/Identifikationspunkte für armutsfolgengefährdete Lebenslagen von Kindern im Rahmen des Projekts genutzt:
- Arbeitslosigkeit der Eltern
- Geringer Bildungsstand der Eltern
- Kinder mit alleinerziehenden Eltern
- Kinder in Familien mit Migrationshintergrund
Dabei gilt:
Nicht jedes Kind, das in armutsfolgengefährdeten Lebenslagen aufwächst, nimmt dies als „Einschränkung seines Wohlbefindens“ wahr. Es kann folglich durchaus „glückliche Kindheiten“ in armutsfolgengefährdeten Milieus geben, die auch von den Entwicklungsperspektiven her durchaus positiv verlaufen können.
- Woche der Bewegung
Die Woche der Bewegung hat vom 05.09. – 09.09.2016 stattgefunden, in dieser Woche fanden Schnupperangebote der beteiligten Sportvereine für interessierte Kinder und Jugendliche statt. Ziel war es, konzentriert und in Kombination mit dem Stadtsportverband und einigen Sportvereinen bei der Zielgruppe für Freude und Spaß an sportlicher Betätigung zu werben.
Die Broschüre: „Sportangebote in Herzogenrath“ wurde dabei der Öffentlichkeit vorgestellt (siehe Anlage)
- Forschungsprojekt der KATHO Aachen
Die Zusammenarbeit der Steuerungsgruppe STARK mit der KATHO Aachen hat begonnen. Am 22.09.2016 werden der Steuerungsgruppe von den Studenten/innen die konkrete Zeitschiene und das Design eines Studienprojektes im Rahmen des Projektes Kinderarmut vorgestellt.
Im Rahmen dieses Studienprojektes wird es in kürze zusätzlich eine Betroffenenbefragung in den identifizierten Sozialräumen geben. Hierbei soll insbesondere die Kinderperspektive untersucht werden
Rechtliche Grundlagen:
Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes in diesem präventiven Bereich sind die Bestimmungen des SGB VIII.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n: Broschüre: Sportangebote in Herzogenrath
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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