Sitzungsvorlage - V/2016/251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der von der Steuerungsgruppe STARK vorgeschlagenen Definition des Armutsbegriffs zu und beauftragt die Verwaltung, weiterhin regelmäßig über den Verlauf des Projektes zu berichten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X 

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

 

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2014

2015

2016

2017

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

r die Dauer des Projektes: Teilhabe ermöglichen Kommunales Netzwerk gegen Kinderarmut stehen bis Ende 2017 Fördergelder in Höhe von 32.000 € zur Verfügung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bisher mangelte es im Projekt an einer Definition des Armutsbegriffes. Hinsichtlich der Zielerreichung muss aber eine Verständigung darüber erzielt werden, was die Mitwirkenden unter Armut verstehen.

 

  1. Definition des Armutsbegriffs für das Projekt:

 

Kinderarmutwird im Rahmen des Projektes STARKals Einschränkung des kindlichen Wohlbefindens verstanden und ist sowohl auf das gegenwärtige kindliche Erleben als auch auf die jeweiligen Entwicklungschancen bezogen und geht in diesem Zusammenhang regelmäßig mit - vergleichsweise - eingeschränkten Start- und Teilhabemöglichkeiten einher.

 

Kinderarmutwird von einem gesellschaftlichen Standpunkt aus betrachtet - zudem als Soziale Benachteiligungverstanden infolge von sozialer Herkunft, familiären (inkl. ökonomischen) Rahmenbedingungen, Bildungsferne der Eltern und ethnischer bzw. kultureller Herkunft.

 

Kinderarmutzeichnet sich insbesondere aus durch Mangel an:

 

-Finanziellen Mitteln

-Sozialen Kontakten

-Bildungschancen

-Sozialer Integration.

 

Kinderarmutkann infolge entsprechender Abhängigkeiten und Beeinflussungen nur im Zusammenhang mit dem familiären/sozialen/sozialräumlichen Kontext betrachtet werden.

 

Davon ausgehend werden als Indikatoren/Identifikationspunkte für armutsfolgengefährdete Lebenslagen von Kindern im Rahmen des Projekts genutzt:

 

-    Arbeitslosigkeit der Eltern

-    Geringer Bildungsstand der Eltern

     -    Kinder mit alleinerziehenden Eltern

-    Kinder in Familien mit Migrationshintergrund

 

Dabei gilt:

 

Nicht jedes Kind, das in armutsfolgengefährdeten Lebenslagen aufwächst, nimmt dies als Einschränkung seines Wohlbefindenswahr. Es kann folglich durchaus glückliche Kindheitenin armutsfolgengefährdeten Milieus geben, die auch von den Entwicklungsperspektiven her durchaus positiv verlaufen können.

 

  1. Woche der Bewegung

 

Die Woche der Bewegung hat vom 05.09. 09.09.2016 stattgefunden, in dieser Woche fanden Schnupperangebote der beteiligten Sportvereine für interessierte Kinder und Jugendliche statt. Ziel war es, konzentriert und in Kombination mit dem Stadtsportverband und einigen Sportvereinen bei der Zielgruppe für Freude und Spaß an sportlicher Betätigung zu werben.

Die Broschüre: Sportangebote in Herzogenrath wurde dabei der Öffentlichkeit vorgestellt (siehe Anlage)

 

  1. Forschungsprojekt der KATHO Aachen

 

Die Zusammenarbeit der Steuerungsgruppe STARK mit der KATHO Aachen hat begonnen. Am 22.09.2016 werden der Steuerungsgruppe von den Studenten/innen die konkrete Zeitschiene und das Design eines Studienprojektes im Rahmen des Projektes Kinderarmut vorgestellt.

 

Im Rahmen dieses Studienprojektes wird es in kürze zusätzlich eine Betroffenenbefragung in den identifizierten Sozialräumen geben. Hierbei soll insbesondere die Kinderperspektive untersucht werden

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Grundlage für die Arbeit des Jugendamtes in diesem präventiven Bereich sind die Bestimmungen des SGB VIII.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n: Broschüre: Sportangebote in Herzogenrath

 

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Anlagen

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