Sitzungsvorlage - V/2016/254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Stadtrat auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetztes KiBiz-NRW die Einrichtungsordnung der städtischen Kindertageseinrichtungen in der beigefügten Fassung. Diese tritt rückwirkend zum 01.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige Einrichtungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Fassung vom 16.05.2013 ihre Gültigkeit.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die bisherige Einrichtungsordnung aus dem Jahre 2013 entspricht nicht mehr der aktuellen

Gesetzgebung (KiBiz NRW) und den Vorgaben der städtischen Kinderfördersatzung.

Deshalb hat die Verwaltung diese r alle drei städtischen Kindertageseinrichtungen

geltende Einrichtungsordnung überarbeitet.

Dieser Vorlage sind die neue Einrichtungsordnung, in der die Änderungen und Ernzungen markiert sind sowie die alte Fassung der Einrichtungsordnung beigefügt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 22 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - sind Tageseinrichtungen

Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in

Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer

eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und

Bildung der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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