Sitzungsvorlage - V/2016/254
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer neuen Einrichtungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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22.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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27.09.2016
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Beschlussvorschlag
Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Stadtrat auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetztes – KiBiz-NRW – die Einrichtungsordnung der städtischen Kindertageseinrichtungen in der beigefügten Fassung. Diese tritt rückwirkend zum 01.08.2016 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige Einrichtungsordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen in der Fassung vom 16.05.2013 ihre Gültigkeit.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die bisherige Einrichtungsordnung aus dem Jahre 2013 entspricht nicht mehr der aktuellen
Gesetzgebung (KiBiz NRW) und den Vorgaben der städtischen Kinderfördersatzung.
Deshalb hat die Verwaltung diese für alle drei städtischen Kindertageseinrichtungen
geltende Einrichtungsordnung überarbeitet.
Dieser Vorlage sind die neue Einrichtungsordnung, in der die Änderungen und Ergänzungen markiert sind sowie die alte Fassung der Einrichtungsordnung beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 22 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - sind Tageseinrichtungen
Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in
Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und
Bildung der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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205,4 kB
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