Sitzungsvorlage - V/2016/255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass nach den derzeit vorliegenden Spielflächen- und Planungsdaten in Verbindung mit den Vergleichswerten aus der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW eine leicht überdurchschnittliche Anzahl von Spielplätzen bei gleichzeitig unterdurchschnittlicher Anzahl von Spielgeräten je 1000 Spielplatzfläche sowie eine unterdurchschnittliche Flächengröße der Spielplätze je Einwohner unter 18 Jahren vorhanden sind.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt bei künftigen Neu- bzw. Überplanungen von Spielplätzen weiterhin eine Kombination aus der bisher angewandten Berechnungsformel (9 m²/10m² pro Kind im Radius 400 m Fußweg) sowie den Empfehlungen des Innenministers (Runderlass vom 31.07.1974 in der aktuellen Fassung) von 2,4 m² pro Einwohner anzuwenden. Er beauftragt die Verwaltung, diese Planungsgrundlage in die Erstellung des qualitativen Detailkonzeptes zur Spielleitplanung aufzunehmen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stellt weiterhin fest, dass im sozialräumlichen Zuordnungsbereich eine gesamtstädtische Überbedarfsfläche von insgesamt 1.196 m² zu verzeichnen ist. Er beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Erstellung des qualitativen Detailkonzeptes zur Spielleitplanung zu prüfen, welche Flächen in welchem Umfang dauerhaft reduziert werden können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss legt für die Bolzplätze einen Höchstwert von in der Regel 800 m² pro Bolzfläche fest. Er stellt fest, dass die vorhandenen Bolzflächen um insgesamt 6.730 m2 reduziert werden können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass die vorhandenen Flächen für die Skateranlagen und den Abenteuerspielplatz „Broichbachtal“ ausreichend sind und in dem derzeitig vorhandenen Flächenumfang bestehen bleiben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x 

ja

 

nein

 

 

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 524210 insgesamt 31.500,00 Euro

 

 x

im Finanzplan bei Investitionsnummer I 08 4 BEV 006 insgesamt 25.000,00 Euro

 

r die Erstellung der quantitativen Berechnungsgrundlage und die Entwicklung eines Gliederungsentwurfes für ein qualitatives Detailkonzept entstehen derzeit keine zusätzlichen Kosten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung in der Sitzung vom 31.05.2016 beauftragt eine quantitative Berechnungsgrundlage für den Spielflächenbedarf und die erforderliche (Mindest-)Größe der vorzuhaltenden Spielflächen in Herzogenrath auf Grundlage der existierenden Rechtsvorschriften und DIN-Normen bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.09.2016 zu erstellen. Dieser Berechnungsgrundlage soll der IST-Zustand der vorhandenen Spielflächen gegenübergestellt und neben der Bruttogesamtfläche auch die Nettoflächen (Fallschutzbereiche und Sandkästen) sowie das vorhandene Inventar und ein Foto zu jedem einzelnen Spielplatz dargestellt werden. Ebenso soll eine aktuelle Ermittlung und Darstellung der jeweiligen Einwohnerzahlen nach Altersgruppen bezogen auf die einzelnen Einzugsgebiete der Spielflächen erfolgen.

 

Gemäß der derzeitig gültigen Beschlusslage des Jugendhilfeausschusses aus seiner Sitzung vom 08.12.2005 (Drucksachen Nr. 301/2004 E 1) ist die Verwaltung beauftragt „in Bezug auf die Planungsgröße von Spielflächen (…) bei den künftigen Neu- bzw. Überplanungen von Spielplätzen eine Kombination aus der bisher angewandten Berechnungsformel (9 m²/10m² pro Kind im Radius 400 m Fußweg) sowie den Empfehlungen des Innenministers (Runderlass vom 31.07.1974 in der aktuellen Fassung) von 2,4 m² pro Einwohner zu Grunde zu legen.

 

Insgesamt haben die rechtlichen Rahmenbedingungen seit der örtlichen Spielflächenbedarfsplanung und dem Beschluss aus dem Jahre 2005 keine wesentlichen Änderungen erfahren. Nach wie vor gibt es keine verbindlichen Vorgaben, sondern lediglich Orientierungswerte, anhand derer vor Ort Festlegungen vorgenommen werden bzw. sollen.

 

Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen stellt sich der Spielflächenbedarf am 01.01.2016 nach Bezirken, Stadtteilen und bezogen auf die Gesamtstadt wie folgt dar:

 

Sozialraum

Einwohner

gesamt

Flächenbedarf 2,4 m2 / Ewo

Einwohner

> 14 Jahre

Flächenbedarf

9 m2 / Ewo 0 > 14

1

4.396

10.550

598

5.382

2

3.906

9.374

477

4.293

3

4.258

10.219

474

4.266

Merkstein

12.560

30.144

1.549

13.941

 

 

 

 

 

4

4.592

11.021

639

5.751

5

5.191

12.458

550

4.950

6

1.880

4.512

197

1.773

7

3.414

8.194

383

3.447

Mitte

15.077

36.185

1.769

15.921

 

 

 

 

 

8

4.881

11.714

583

5.247

9

5.184

12.442

673

6.057

10

4.662

11.189

440

3.960

11

4.262

10.229

422

3.798

Kohlscheid

18.989

45.574

2.118

19.062

 

 

 

 

 

Stadt ges.

46.626

111.903

5.436

48.924

 

 

Nach diesen Berechnungen können für die Stadt Herzogenrath folgende Werte (Vorsorgewert, aktueller Bedarfswert) festgestellt werden:

 

Maximaler Flächenbedarf incl. Abenteuerspielplatz, Bolzplätze etc.:111.903 m2

(= „Vorsorgewert“)

Im Stadtteil Merkstein:  30.144 m2

Im Stadtteil Mitte:  36.185 m2

Im Stadtteil Kohlscheid:  45.574 m2

 

 

Minimaler Flächenbedarf für (sozialräumlich ausgerichtete) Spielplätze:  48.924 m2

(= „aktueller Bedarfswert“)

Im Stadtteil Merkstein:  13.941 m2

Im Stadtteil Mitte:  15.921 m2

Im Stadtteil Kohlscheid:  19.062 m2

 

 

Bezogen auf die längerfristige Prognose zur demografischen Bevölkerungsentwicklung in Herzogenrath ist auf der Datengrundlage zur Bevölkerungsentwicklung von iT NRW davon auszugehen, dass zumindest bis zum Jahr 2030 nicht mit einem Bevölkerungsrückgang weder der Bevölkerung insgesamt noch der unter 14jährigen im Speziellen - gegenüber dem Referenzjahr 2015 (Einwohner 0 > 14 insgesamt: 5436, Merkstein: 1549, Mitte; 1769, Kohlscheid: 2118) zu rechnen ist.

Die auf dem Jahr 2015 basierenden Bedarfsflächenberechnungen werden folglich auf absehbare Zeit nicht absinken, so dass perspektivisch (mittel- bis langfristig) auf den Flächenbedarfsberechnungen zum Referenzjahr 2015 aufgesetzt werden kann.

 

  1. Sozialräumliche Darstellung des IST-Zustandes der Spielplätze

 

1.1 Spielplätze in Merkstein

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

Spielplatznummer

Adresse

Gesamtfläche

Sozialraum

Bezirk

Sandkästen

Fallschutz Holz

Fallschutz Gummi

Fallschutz Sand

Nettobedarfsfläche

Verhältnis  Ist-Fläche zu Netto-Gesamtfläche

460215

Zum Pütz

479

1.1.

1

9

-

-

14

23

20,8

460211

Floeßer Str. (klein)

497

1.2.

1

-

40

-

80

120

4,1

460212

Comeniusstr.

28

1.2.

1

-

-

-

-

0

 

460213

Plitscharder Str.

294

1.2.

1

9

-

-

20

29

10,1

460206

Schleypenhof (klein)

4264

1.4.

1

-

-

-

250

250

6,9

460207

Schleypenhof (groß)

1.4.

1

 

112

-

258

370

460209

Floeßer Str. (groß)

2414

1.4.

1

-

210

-

28

238

10,1

460214

Am Rauhbusch

1980

1.4.

1

9

36

-

70

115

17,2

460276

Kastanienweg

819

1.4.

1

154

-

-

154

154

5,3

 

Summe JHP-Bezirk 1

10775

 

 

181

398

 

874

1299

8,3

460204

Rosenstr.

1115

2.1.

2

64

20

8

81

173

6,4

460205

August-Schmidt-Platz

123

2.1.

2

-

38

84

-

122

1,0

460208

Brachthäuserstr.

841

2.2.

2

30

-

-

520

550

1,5

460203

Kirchratherstr.

1059

2.4.

2

9

58

-

4

71

14,9

 

Summe JHP-Bezirk 2

3138

 

 

103

116

92

605

916

3,4

460219

Auf der Haag

218

3.2.

3

8

-

-

4

12

18,2

460216

Bennostr.

233

3.3.

3

6

-

-

40

46

5,1

460217

Wildnis

1216

3.3.

3

15

36

-

18

69

8,3

460218

Worm

3.3.

3

9

16

-

52

77

460201

Im Hohnbusch

658

3.4.

3

12

-

-

52

64

10,3

460202

Willibrordstr.

138

3.4.

3

9

-

-

9

18

7,7

 

Summe JHP-Bezirk 3

2463

 

 

59

52

0

175

286

8,6

 

Stadtteil Merkstein

16376

 

 

343

566

92

1654

2501

6,5

 

1.2 Spielplätze in Herzogenrath Mitte

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

Spielplatznummer

Adresse

Gesamtfläche

Sozialraum

Bezirk

Sandkästen

Fallschutz Holz

Fallschutz Gummi

Fallschutz Sand

Nettobedarfsfläche

Verhältnis  Ist-Fläche zu Netto-Gesamtfläche

460220

Marie-Juchacz-Str.

1010

4.1.

4

16

-

-

130

146

6,9

460229

Rathausvorplatz

12

4.2.

4

-

-

-

-

0

 

460233

Am Klösterchen

1431

4.2.

4

66

40

-

80

186

7,7

460234

Auf der Pief

813

4.2.

4

64

-

-

-

64

12,7

460278

Dahlemer Str.

600

4.2.

4

25

312

-

25

362

1,7

460231

Heinrich-Stommel-Weg

1228

4.3.

4

-

-

-

116

116

10,6

460232

Edith-Stein-Str.

1968

4.3.

4

49

137

-

-

186

10,6

460228

Kleikstr.

30

4.4.

4

-

-

12

-

12

2,5

460236

Bergerstr.

385

4.4.

4

64

-

-

96

160

2,4

460237

Bergerstr. Weiher

221

4.4.

4

 

168

-

-

168

1,3

 

Summe JHP-Bezirk 4

7698

 

 

284

657

12

447

1400

5,5

460226

Gierlichstr.

870

5.1.

5

16

72

20

28

136

6,4

460242

Woperstr.

515

5.1.

5

12

-

-

75

87

5,9

460227

Ferdinand-Schmetz-Platz

8

5.2.

5

-

-

8

-

8

1,0

460235

Im Boventhal

2780

5.3.

5

324

158

-

43

525

5,3

 

Summe JHP-Bezirk 5

4173

 

 

352

230

28

146

756

5,5

460230

Broichbachtal

1636

6.1.

6

16

-

-

69

85

19,2

460246

Schmiedstr.

1166

6.2.

6

100

-

-

83

183

6,4

 

Summe JHP-Bezirk 6

2802

 

 

116

0

0

152

268

10,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

460243

Buchkremerstr.

1619

7.1.

7

18

-

-

74

92

17,6

460245

Josefstr.

955

7.1.

7

56

252

-

70

378

2,5

460244

In Pesch

230

7.2.

7

6

-

-

18

24

9,6

 

Summe JHP-Bezirk 7

2804

 

 

80

252

0

162

494

5,7

 

Stadtteil Mitte

17477

 

 

832

1139

40

907

2918

6,0

 

 

1.3 Spielplätze in Herzogenrath Kohlscheid

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

Spielplatznummer

Adresse

Gesamtfläche

Sozialraum

Bezirk

Sandkästen

Fallschutz Holz

Fallschutz Gummi

Fallschutz Sand

Nettobedarfsfläche

Verhältnis  Ist-Fläche zu Netto-Gesamtfläche

460253

Klinkheiderstr.

571

8.1.

8

9

24

-

140

173

3,3

460254

Carl-Hilt-Str.

888

8.1.

8

30

88

-

75

193

4,6

460255

Maria-Montessori-Str.

320

8.2.

8

20

200

-

-

220

1,5

460252

Schreberstr.

660

8.3.

8

12

-

-

51

63

10,5

460277

Holzer Weg

343

8.3.

8

6

-

-

36

42

8,2

 

Summe JHP-Bezirk 8

2782

 

 

77

312

0

302

691

4,0

460256

Amselstr.

940

9.1.

9

9

-

-

110

119

7,9

460257

An Speenbruch

1391

9.1.

9

17

-

24

68

109

12,8

460274

Pannesheiderstr.

372

9.1.

9

 

-

-

80

80

4,7

460275

Haus-Heyden-Str.

925

9.1.

9

 

-

-

95

95

9,7

460258

Bachstr.

593

9.2.

9

25

21

24

9

79

7,5

460259

Lerchenstr.

459

9.3.

9

9

41

-

10

60

7,7

460260

Banker Str.

999

9.3.

9

9

58

24

4

95

10,5

460261

Englerthstr.

527

9.3.

9

36

70

-

70

176

3,0

 

Summe JHP-Bezirk 9

6206

 

 

105

190

72

446

813

7,6

460263

Ebertstr.

862

10.1.

10

28

175

-

20

223

3,9

460264

Kircheichstr.

1473

10.2.

10

9

60

-

160

229

6,4

460251

Markt Kohlscheid

8

10.3.

10

-

-

8

8

16

0,5

460273

Schönfelderstr.

1156

10.3.

10

49

-

-

158

207

5,6

 

Summe JHP-Bezirk 10

3499

 

 

86

235

8

346

675

5,2

460270

rgerpark

838

11.1.

11

64

-

-

46

110

7,6

460271

Kopernikusstr.

941

11.2.

11

6

-

-

63

69

13,6

460265

Wagnerstr.

444

11.3.

11

12

12

32

-

56

7,9

460267

Friedenshof

722

11.4.

11

9

-

-

100

109

6,6

460268

Berensberger Straße

399

11.5.

11

12

-

-

58

70

5,7

460269

Zum Heider Busch

436

11.5.

11

9

40

-

24

73

6,0

 

Summe JHP-Bezirk 11

3780

 

 

112

52

32

291

487

7,8

 

Stadtteil Kohlscheid

16267

 

 

380

789

112

1385

2666

6,1

 

 

Gesamtstadt

50120

 

 

1555

2456

160

3946

7963

6,3

 

 

1.4 Gesamtübersicht nach Stadtteilen und Bezirken

 

Gesamtfläche

Sozialraum

Nettobedarfsfläche

Verhältnis  Ist-Fläche zu Netto-Gesamtfläche

Ewo 0 > 14

Ewo

Vorsorgefläche                             EWO-bezogen, 2,4 qm

aktuelle Bedarfsfläche      Ewo0>14Jahre-bezogen

Differenz Gesamtfläche/                       Bedarfsfläche

Summe JHP-Bezirk 1

10775

1

1299

8,3

598

4396

10550

5382

5393

Summe JHP-Bezirk 2

3138

2

916

3,4

477

3906

9374,4

4293

-1155

Summe JHP-Bezirk 3

2463

3

286

8,6

474

4258

10219

4266

-1803

Merkstein

16376

 

2501

6,5

1549

12560

30144

13941

2435

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe JHP-Bezirk 4

7698

4

1400

5,5

639

4592

11021

5751

1947

Summe JHP-Bezirk 5

4173

5

756

5,5

550

5191

12458

4950

-777

Summe JHP-Bezirk 6

2802

6

268

10,5

197

1880

4512

1773

1029

Summe JHP-Bezirk 7

2804

7

494

5,7

383

3414

8193,6

3447

-643

Herzogenrath

17477

 

2918

6,0

1769

15077

36185

15921

1556

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe JHP-Bezirk 8

2782

8

691

4,0

583

4881

11714

5247

-2465

Summe JHP-Bezirk 9

6206

9

813

7,6

673

5184

12442

6057

149

Summe JHP-Bezirk 10

3499

10

675

5,2

440

4662

11189

3960

-461

Summe JHP-Bezirk 11

3780

11

487

7,8

422

4262

10229

3798

-18

 

16267

 

2666

6,1

2118

18989

45574

19062

-2795

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtstadt

50120

 

8085

 

5436

46626

111902

48924

1196

 

 

Der Gesamtübersicht ist zu entnehmen, dass zurzeit von einer gesamtstädtischen Überbedarfsfläche im sozialräumlichen Zuordnungsbereich (9 m2 pro Ewo 0 > 14 Jahre) von 1.196 m2 bzw. 2,38 % auszugehen ist.

 

Eine Konkretisierung darüber welche Flächen aus jugendhilfeplanerischer Sicht langfristig aus der Spielflächenbedarfsplanung ausgegliedert werden können ist im Zuge der noch ausstehenden qualitativen Spielleitplanung herauszuarbeiten.

 

2. Bolzplätze, Skateranlagen, Abenteuerspielplatz

 

Bolzplätze, Skateranlagen und der Abenteuerspielplatz bedürfen bedarfsplanerisch einer gesonderten Betrachtung. Zum einen handelt sich um Flächen, die nicht explizit für Kinder unter 14 Jahren gedacht und konzipiert sind (Bolzplätze, Skateranlagen) und/oder größere Einzugsbereiche einhergehend mit einer Bedeutung weit über den Sozialraum hinaus haben.

 

2.1  Bolzplätze

 

Im Hinblick auf Bolzplätze stellt sich die Frage, von welchen Bedarfsgrößen auszugehen ist. Verbindliche Richtwerte hierzu sind nicht zu finden. In der Schriftenreihe des „Sportstätten Service West“, Essen, wird ausgeführt, dass die Spielfeldgröße für Kleinfeldfußball nach DIN 18035 Teil 1 von der Breite her im Bereich 15 25 Meter, von der Länge her im Bereich 30 bis 50 m liegen sollte (15 x 30 = 450 m2 bis 25 x 50 = 1.250 m2). Dort geht man von einer „Regelgröße“ von 20 x 40 Metern (800 m2) aus, der zumindest als erster Orientierungswert herangezogen werden kann. Bei einer solchen Größe ist davon auszugehen, dass die Fläche in jedem Fall ausreichend ist, um sie beispielsweise auch für kleinere Turniere o.ä. sowie auch von älteren Zielgruppen (Jugendliche und Erwachsene) genutzt werden kann.

 

Sollen allein Kinder (unter 14 Jahren) angesprochen werden, können die Felder ohne Einschränkung für den Nutzwert für diese Zielgruppen je nach Altersgruppe auch kleiner ausfallen. Als Orientierungswert gibt der „Sportstättenservice West“ eine Fläche von 12 x 24 m = 288 m2 an. Es ist zu empfehlen, diese Fläche zumindest nicht zu unterschreiten.

Unter der Fragestellung, ob alle vorhandenen Flächen in der ausgewiesenen Größe tatsächlich benötigt werden, muss konstatiert werden, dass ausgehend von dem Richtwert 800 m2 einzelplatzbezogen z.T. deutliche Übergrößen festzustellen sind.

Nachfolgende Tabelle weist die „Überflächen“, bezogen auf den Richtwert 800 m2 aus. Ebenso wird deutlich, dass kein aufgeführter Bolzplatz unterhalb des Mindestwertes liegt. Von daher sind die Flächen offenbar durchgängig auch von (älteren) Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen als solche nutzbar, was im Sinne von generationsübergreifenden Konzeptansätzen durchaus von Bedeutung ist.

 

Bolzplätze

 

Größe

Lage

 

bergröße" in qm

Plitscharder Straße

1.600

1.1.

 

800

Comeniusstraße

1.500

1.2.

 

700

Dietr.-Bonhoeffer-Str.

640

1.4.

 

0

Marie-Juchacz-Straße

1.400

3.1.

 

600

Bennostr.

3.000

3.3.

 

2.200

Wildnis

1.500

3.3.

 

700

Roggenweg

1.700

3.4.

 

900

Merkstein

11.340

 

 

5.900

Auf der Pief

800

4.2.

 

0

Ruif

930

5.3.

 

130

Buchkremer Straße

1.200

7.1.

 

400

Josefstraße

1.000

7.1.

 

200

Mitte

3.930

 

 

730

Kircheichstraße

900

10.2.

 

100

Kohlscheid

900

 

 

100

 

 

 

 

 

 

16.170

 

 

6.730

 

Aus fachlicher und jugendhilfeplanerischer Sicht der Verwaltung kann festgehalten werden, dass bezogen auf die einzelnen Plätze die vorhandenen Bolzflächen um insgesamt 6.730 m2 verringert werden können. Die überschüssigen Flächen an den einzelnen Standorten könnten somit anderen Nutzungen zugeführt bzw. als allgemeine Grünfläche behandelt werden. Zudem ist im Zuge der Erstellung des qualitativen Detailkonzeptes zur Spielleitplanung zu überlegen, ob die Anzahl der Plätze im Stadtteil Merkstein und Mitte reduziert werden könnte.

 

2.2  Skateranlagen und Abenteuerspielplatz

 

Bezüglich der Skateranlagen beziehen sich die Größenangaben auf die asphaltierten Flächen. Insgesamt werden für Skateranlagen derzeit 1.183 m2 und für den Abenteuerspielplatz „Broichbachtal“ 5.592 m2 vorgehalten.

Skateranlagen

Größe

Lage

Floeßer Straße

377

1.4.

Ruifer Straße

84

5.3.

Zellerstraße

722

10.2.

 

1.183

 

 

 

 

Abenteuerspielplatz

5.592

4.3.

 

Da in jedem Stadtteil eine Skateranlage vorhanden ist, wird das vorhandene Angebot aus Sicht der Verwaltung als ausreichend angesehen.

 

Bei dem Abenteuerspielplatz „Broichbachtal“ in Herzogenrath-Mitte handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um ein Angebot mit gesamtstädtischer und überregionaler Bedeutung. Das Angebot ist als ausreichend zu betrachten, so dass kein Veränderungsbedarf festzustellen ist.

 

 

  1. Feststellungen und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

Die differenzierte Betrachtung der Strukturkennzahlen der Spiel- und Bolzplätze (s. Tabelle) ergibt folgendes Bild:

          Die Anzahl der Spielplätze je 1.000 EW unter 18 Jahren liegt mit 8,89 Plätzen über dem interkommunalen Mittelwert von 8,15 Plätzen. Die Fläche der Spielplätze je EW unter 18 Jahren liegt mit 1,57 m² erkennbar unter dem Mittelwert von 1,90 m² je EW unter 18 Jahren. Dementsprechend ist auch die Anzahl der Spielgeräte je 1.000 m² Spielplatzfläche unterdurchschnittlich.

          Die Anzahl der Bolzplätze je 1.000 EW unter 18 Jahren liegt mit 1,70 Plätzen fast exakt am interkommunalen Mittelwert von 1,72 Plätzen. Allerdings ist die Größe der Bolzplätze mit 4,04 m² je EW unter 18 Jahren auffällig (Mittelwert nur 3,13 m² je EW unter 18 Jahren)“.

 

Kennzahl

H'rath

Minimum

Maximum

Mittelwert

1. Quart.

2- Quart. (Median)

3. Quart.

Anzahl Wert

Fläche Spiel- und Bolzplätze je EW < 18 Jahre

13,6

4,22

38,39

14,25

9,60

13,04

17,13

54

Anzahl Spiel- und Bolzplätze je 1.000 Ewo < 18

10,6

4,76

17,98

9,81

7,76

9,43

11,45

54

Anzahl Spielgeräte je 1.000 qm

4,32

2,22

16,81

6,00

3,98

5,54

7,45

45

durchschnittl. Größe Spiel- und Bolzplätze

1.282

505

3.496

1.502

1.087

1.429

1.748

53

 

Ergänzend zu den Ausführungen des GPA NRW ist der Tabelle noch zu entnehmen, dass die Gesamtflächen für Spiel- und Bolzplätze je EWO unter 18 Jahre (1. Zeile) in Herzogenrath mit 13,6 qm unterhalb des Mittelwertes von 14,25 qm und geringfügig über dem Median-Wert von 13,04 liegt.

Die Größe der Bolzplätze wurde bereits auch aus Sicht der Jugendhilfeplanung als problematisch herausgearbeitet bezogen auf den einzelnen Platz. Ansonsten kann nach den Feststellungen des GPA im Vergleich zu anderen Kommunen keine Überversorgung mit Spielflächen oder Spielgeräten festgestellt werden, im Gegenteil: sowohl die Flächen als auch die Anzahl der Spielgeräte ist in Herzogenrath unterdurchschnittlich. Die leicht erhöhte Anzahl der Spielplätze ist dem konsequent sozialräumlichen Ansatz in Herzogenrath geschuldet.

 

Im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird in dem Abschlussbericht festgestellt, dass die Aufwendungen der Stadt Herzogenrath für die Unterhaltung und Pflege der Spiel- und Bolzplätze mit 2,95 Euro je m2 (Bezugsjahr: 2013) deutlich unter dem Mittelwert von 3,48 Euro und „fast exakt am Benchmark“ von 2,90 Euro je m2 in NRW liegt.

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Primäres Ziel der Verwaltung ist es, auf Grundlage dieser quantitativen Kriterien, eine Freigabe der zur Verfügung stehenden Finanzmittel durch die Kommunalaufsichtsbehörden für das laufende Haushaltsjahr zu erreichen, um einen weiteren Investitionsstau auf den städtischen Spiel- und Bolzplätzen zu verhindern.

 

Des Weiteren erfolgt in sukzessiven Schritten die Erstellung eines qualitativen Detailkonzeptes zur mittel- und langfristigen Spielleitplanung in Herzogenrath. Hierzu wird die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss in Form von Zwischenberichten kontinuierlich informieren.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.

 

Weitere rechtliche Rahmenbedingungen ergeben sich aus folgenden Gesetzen, Rechtsvorschriften, Runderlassen und DIN-Normen:

  • Planungsrelevante Rahmenbedingungen des SGB VIII (§§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 2, 8 Abs. 1, 9, 79, 80)
  • Raumordnungsgesetz
  • Baugesetzbuch
  • Bauordnung NRW
  • Runderlass des Innenministers v. 31.7.1974, Bauleitplanung Hinweise für die Planung von Spielflächen; Stand 01.01.2003 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS), jetzt: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV)
  • DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Die Inventaraufstellung zu den einzelnen Spielplätzen (Stand April 2016) ist auf Grund des Datenumfanges lediglich in Allris hinterlegt.

 

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Anlagen

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