Sitzungsvorlage - V/2015/149-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt den Entwurf der Evaluierung des Medienentwicklungsplanes (MEP) zur Kenntnis.

 

Er beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfs ein Handlungskonzept zu erarbeiten und dem Ausschuss in seiner ersten Sitzung im Jahr 2017 zur Beratung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Mittel müssen entsprechend im Haushalt sowie in der mittelfristigen Finanzplanung zur Vergung gestellt werden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Grund des Beschlusses des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom  09.06.2015          hat die Verwaltung das Büro Dr.Garbe & Lexis mit der Evaluation des Medienentwicklungsplanes (MEP) am 11.11.2015 beauftragt.

Nach entsprechenden Vorarbeiten hat am 07.04.2016 die Auftaktveranstaltung mit dem Schulträger und den städtischen Schulen stattgefunden.

 

Nach Auswertung der bis zum 30.04.2016 auszufüllenden Fragebogen fanden erste Abstimmungsgespräche mit den weiterführenden Schulen am 11.05.2016 statt.

 

Am 27.06.2016 fand die Abschlussbesprechung mit allen Schulen, getrennt nach Grundschulen und weiterführenden Schulen, statt.

 

Nunmehr stellt das Büro den Entwurf der erarbeiteten Evaluierung des Medienentwicklungsplanes (MEP) vor.

 

Nach Vorstellung des MEP soll die Verwaltung beauftragt werden, auf der Grundlage des vorgestellten MEP Handlungskonzepte sowie eine entsprechende Finanzplanung zu erarbeiten, die dann in der ersten Sitzung des Ausschusses im Jahre 2017 beraten werden können.

 

Eine Ausfertigung des Entwurfs des MEP wird den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 79 Schulgesetz (SchulG NRW)

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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