Sitzungsvorlage - V/2016/278
Grunddaten
- Betreff:
-
Gute Schule 2020 hier: Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 12.09.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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08.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem als Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 12.09.2016 beantragen die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion die Verwaltung zu beauftragen, eine Prioritätenliste zu erstellen, aus der alle notwendigen Investitionen im Bereich Schule verzeichnet sind, um nach Beratung und Beschluss im Fachausschuss mit dieser Liste bei den zuständigen Stellen im Land NRW vorstellig zu werden, um möglich zügig an die in Aussicht gestellten Mittel zu gelangen.
Die Landesregierung hat am 04.10.2016 den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) eingebracht.
Ziel ist es, für den Zeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt 2 Mrd. € Darlehen zur Finanzierung von Sanierungen, Modernisierungen und dem Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung zu stellen sowie mit einer digitalen Infrastruktur auszustatten. Das Programm wird über die NRW Bank abgewickelt. Das Land übernimmt sowohl die Tilgung als auch die Zinszahlungen.
Die Stadt Herzogenrath enthält für die Jahre 2017 bis 2020 jeweils ein jährliches Kreditkontingent von 932.070 €, insgesamt 3.728.278 €.
Nähere Einzelheiten können dem Förderrundbrief Nr. 39 der NRW Bank (Anlage 2) entnommen werden.
Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 die Prioritätenliste erstellen und zur Entscheidung vorlegen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 73 ff Schulgesetz NRW
Herzogenrath, den 27.10.2016
Der Bürgermeister
Christoph von den Driesch
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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