Sitzungsvorlage - V/2016/278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Prioritätenliste über die notwendigen Maßnahmen an den städtischen Schulen zu erstellen und einen Vorschlag zur Inanspruchnahme des Kreditkontingents aus dem Programm Gute Schule 2020vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Siehe Sachlage

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 12.09.2016 beantragen die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion die Verwaltung zu beauftragen, eine Prioritätenliste zu erstellen, aus der alle notwendigen Investitionen im Bereich Schule verzeichnet sind, um nach Beratung und Beschluss im Fachausschuss mit dieser Liste bei den zuständigen Stellen im Land NRW vorstellig zu werden, um möglich zügig an die in Aussicht gestellten Mittel zu gelangen.

 

Die Landesregierung hat am 04.10.2016 den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) eingebracht.

 

Ziel ist es, für den Zeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt 2 Mrd. Darlehen zur Finanzierung von Sanierungen, Modernisierungen und dem Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung zu stellen sowie mit einer digitalen Infrastruktur auszustatten. Das Programm wird über die NRW Bank abgewickelt. Das Land übernimmt sowohl die Tilgung als auch die Zinszahlungen.

 

Die Stadt Herzogenrath enthält für die Jahre 2017 bis 2020 jeweils ein jährliches Kreditkontingent von 932.070 , insgesamt 3.728.278 .

 

Nähere Einzelheiten können dem Förderrundbrief Nr. 39 der NRW Bank (Anlage 2) entnommen werden.

 

Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 die Prioritätenliste erstellen und zur Entscheidung vorlegen.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 73 ff Schulgesetz NRW

 

 

 

Herzogenrath, den 27.10.2016

Derrgermeister

 

 

 

Christoph von den Driesch

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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