Sitzungsvorlage - V/2012/231-E08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt

1.die Abwägung der im Rahmen der erneuten (verkürzten und beschränkten) öffentlichen               Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1)

2.folgende geringfügige Ergänzungen im Bebauungsplan/Umweltbericht:

-im Umweltbericht wird das Thema ‘Bodenschutz‘ ausführlicher behandelt

-in der Begründung zum Bebauungsplan werden die Vereinbarungen zur bodenkund-                            lichen Baubegleitung, die im städtebaulichen Vertrag geregelt werden, detaillierter
  beschrieben

-im Bebauungsplan werden die Angaben zu Straßenhöhen entsprechend der Straßen-
ausbauplanung angepasst

3.den Bebauungsplan II/58 "Erweiterung Finkenstraße" als Satzung gemäß § 10 BauGB               (Anlage 3)   

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss

1.der Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen               Stellungnahmen

2.der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellung-nahmen

3.der Abwägung der im Rahmen der erneuten (verkürzten und beschränkten) öffentlichen               Auslegung               eingegangenen Stellungnahmen und

4.des Bebauungsplanes II/58 "Erweiterung Finkenstraße" als Satzung gemäß § 10 BauGB               (Anlage 3)


Hinweis der Verwaltung:

Die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Rates wird separat unter der Drucksachen-Nummer V/2012/231 - E 09 angelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden vom Entwicklungsträger übernommen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund verschiedener geringfügiger Änderungen nach der öffentlichen Auslegung hat der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 24.05.2016 die Durchführung einer erneuten (verkürzten und beschränkten) öffentlichen Auslegung beschlossen. Die Planunterlagen haben daher in der Zeit vom 14.06.2016 bis 28.06.2016 öffentlich ausgelegen. Die von den geringfügigen Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 02.06.2016 um erneute Stellungnahme gebeten.

Vom Umweltamt der StädteRegion Aachen wurden vorsorglich Bedenken vorgebracht, die jedoch bei Aufnahme der aufgeführten Nebenbestimmungen nicht mehr bestehen. Die Anregungen und Hinweise wurden entsprechend berücksichtigt und im Bebauungsplan aufgenommen.

Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) hat für die Durchführung der Prüfung um weitere Bemessungsunterlagen gebeten. Demgemäß wurde mit dem WVER die Herstellung der Trennkanalisation sowie eines separaten, außerhalb des Baugebiets liegenden Versickerungsbeckens eingehend  geklärt.

Mit Schreiben vom 22.06.2016 wurde von einem Anwohner der Straße Am Marienanger  eine Stellungnahme vorgebracht, die Einwendungen gegen den Bebauungsplan zum Inhalt hat. Da sich die Einwendungen nicht auf die nach der öffentlichen Auslegung geänderten oder ergänzten Teile des Bebauungsplanes beziehen - in der Bekanntmachung dieser öffentlichen Auslegung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können - sind diese in der jetzigen Abwägung nicht zu berücksichtigen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass alle in dieser Stellungnahme genannten Einwendungen inhaltlich bereits in den Verfahrensschritten ‘Frühzeitiges Beteiligungsverfahren‘ und ‘Öffentliche Auslegung‘ von Bürgern vorgebracht und in verschiedenen Sitzungen des Umwelt- und Planungsausschusses intensiv beraten und abschließend abgewogen wurden.

 

Die im Beschlussvorschlag unter 2. genannten geringfügigen Ergänzungen in Bebauungs-plan und Umweltbericht sind lediglich Ergänzungen, die den jeweiligen Sachverhalt näher erläutern.

 

Die Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegungen eingegangenen vier  Stellungnahmen ist der  Anlage 1 zu entnehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen sind  als Anlage 2 beigefügt.

 

In seiner Sitzung am 24.05.2016 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der geplante Spielplatz auch an anderer Stelle untergebracht werden könnte. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Änderung der Planungsstrategie das gesamte bisherige Planungskonzept, demnach die Lage des Spielplatzes möglichst zentral und für ein möglichst großes räumliches Umfeld fußläufig gut erreichbar ausgewählt werden soll, in Frage stellen würde. Insbesondere sind spätere Generationswechsel und damit verbundene Nachfrageveränderungen vor dem Hintergrund der auch hier erforderlichen Nachhaltigkeit zu bedenken. Ein Blick auf die jeweils aktuelle Bevölkerungsstruktur allein würde sich als kontraproduktiv und alles andere als nachhaltig darstellen. Der Standort des neuen Spielplatzes ist aus Sicht der Verwaltung optimal gewählt und sollte nicht in Frage gestellt werden.

 

Die gemäß § 10 Abs. 4 BauGB erforderliche ‘Zusammenfassende Erklärung‘ ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung

-der Abwägung der im Rahmen des im frühzeitigen Beteiligungsverfahrens eingegangenen
Anregungen (siehe Drucksachen-Nr.  V/2012/231 - E 06, Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 29.09.2015),

-der Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen (siehe Drucksachen-Nr. V/2012/231 - E 07, Sitzung des Umwelt- und Planungsaus-              schusses am 24.05.2016)  und

-der beigefügten Abwägung der im Rahmen der erneuten (verkürzten und beschränkten)
öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen

den Bebauungsplan II/58 "Erweiterung Finkenstraße" als Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen.

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen der erneuten (verkürzten und beschränkten)  öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

und Abwägungsvorschlag

 

Anlage 2:Im Rahmen der erneuten (verkürzten und beschränkten) öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen

 

Anlage 3:Entwurf des Bebauungsplanes zum Satzungsbeschluss

-   Geltungsbereich

-   planerische Darstellung

-   Textliche Festsetzungen

-   Begründung mit Umweltbericht

-   Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

 

Anlage 4:Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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