Sitzungsvorlage - V/2016/298

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beschließt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht - die Auszahlung der Betriebskostenzuschüsse an die in der Anlage aufgeführten Vereine.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0842110/550000/531841

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

14.710,00

 

Euro.

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2014

2015

2016

2017

Sachkosten

 

 

 14.710,00

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 14.710,00

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 14.710,00

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Vereine und Institutionen der Stadt Herzogenrath nutzen sowohl städtische als auch eigene Einrichtungen und Gebäude.

Aus Gründen der Gleichbehandlung übernimmt die Stadt deshalb seit Jahren anteilige Betriebskosten für vereinseigene Einrichtungen bzw. es erfolgt eine anteilige Kostenerstattung durch die Vereine für die Nutzung städtischer Einrichtungen im Rahmen einer jährlichen Spitzabrechnung.

Wie bereits in der Sitzungsvorlage V/2016/281 erläutert, hat die Kommunalaufsicht eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung des Verfahrens sowie mehr Transparenz gefordert.

Nach Ziffer 4. der neuen Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur,  Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports werden die Zuwendungen bzw. Erstattungen pauschaliert. Eine Spitzabrechnung erfolgt nicht mehr. Als Grundlage für die Pauschalierung wurden zunächst die Durchschnittswerte der jeweiligen Zuschüsse sowie Ernergiekostenzahlungen/-erstattungen der letzten drei Jahre ermittelt und auf dieser Basis der auf jeden einzelnen Verein entfallende Zuschuss bzw. die vom Verein zu zahlende Betriebskostenerstattung berechnet.

Die Berechnung des auf den jeweiligen Verein entfallenden Zuschusses/Erstattungen sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Pauschale Zuschuss-/Erstattungsbeträge

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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