Sitzungsvorlage - V/2016/298
Grunddaten
- Betreff:
-
Betriebskostenzuschüsse 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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08.11.2016
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0842110/550000/531841 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 14.710,00
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Sachkosten |
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| 14.710,00 € |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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| 14.710,00 € |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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| 14.710,00 € |
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vereine und Institutionen der Stadt Herzogenrath nutzen sowohl städtische als auch eigene Einrichtungen und Gebäude.
Aus Gründen der Gleichbehandlung übernimmt die Stadt deshalb seit Jahren anteilige Betriebskosten für vereinseigene Einrichtungen bzw. es erfolgt eine anteilige Kostenerstattung durch die Vereine für die Nutzung städtischer Einrichtungen im Rahmen einer jährlichen Spitzabrechnung.
Wie bereits in der Sitzungsvorlage V/2016/281 erläutert, hat die Kommunalaufsicht eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung des Verfahrens sowie mehr Transparenz gefordert.
Nach Ziffer 4. der neuen Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports werden die Zuwendungen bzw. Erstattungen pauschaliert. Eine Spitzabrechnung erfolgt nicht mehr. Als Grundlage für die Pauschalierung wurden zunächst die Durchschnittswerte der jeweiligen Zuschüsse sowie Ernergiekostenzahlungen/-erstattungen der letzten drei Jahre ermittelt und auf dieser Basis der auf jeden einzelnen Verein entfallende Zuschuss bzw. die vom Verein zu zahlende Betriebskostenerstattung berechnet.
Die Berechnung des auf den jeweiligen Verein entfallenden Zuschusses/Erstattungen sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien der Stadt Herzogenrath über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52 kB
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