Sitzungsvorlage - V/2016/211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verteilung der Mittel aus der Sportpauschale 2016, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht, zu. Die Zuschüsse in Höhe von insgesamt 13.500,00 €r die im Sachverhalt beschriebenen investiven Maßnahmen werden an den Stadtsportverband Herzogenrath zur weiteren Vergabe an die Vereine ausgezahlt. Die Verwaltung wird beauftragt, dies in Verbindung mit dem Stadtsportverband zu gewährleisten. Die Vereine müssen über den Stadtsportverband die entsprechende Verwendung der Zuschüsse nachweisen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 X

ja

 

nein

 

x 

Die Mittel sind bisher im Ergebnisplan veranschlagt worden. Im Finanzplan ist die Einrichtung einer neuen Investitionsnummer und eine unerhebliche außerplanmäßige Auszahlung erforderlich.

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

13.500,00

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2014

2015

2016

2017

Sachkosten

 

 

 13.500,00 €

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 13.500,00 €

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 13.500,00 €

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat erstmalig im Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 die Sportpauschale eingeführt. Diese dient als Ersatz für die maßnahmenbezogene Förderung. Die Sportpauschale soll die Kommunen in die Lage versetzen, mit diesen Mitteln die Einrichtung, die Sanierung und Instandhaltung von gemeindlichen und vereinseigenen Sportanlagen durchzuführen.

 

r das Jahr 2016 stehen in der vorläufigen Haushaltsführung und nach entsprechender Kürzung im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Mittel in Höhe von 13.500,00 €r Vereinsmaßnahmen zur Verfügung. Die Fördersummen sind entsprechend den Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale so berechnet, dass die Vereine einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 25 % tragen.

 

Der Stadtsportverband schlägt daher vor, diesjährig den Gesamtbetrag für die Förderung auf die Anträge der Vereine St. Martinus-Schützenbruderschaft Kohlberg und Merksteiner Tennisclub Blau-Gold zu verteilen, da es sich aus Sicht des SSV bei den durchzuführenden Arbeiten um dringende und unaufschiebbare Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz handelt.

 

Folgende aufgeführte Maßnahmen sollen bezuschusst werden:

 

  • St. Martinus-Schützenbruderschaft Kohlberg e.V.

 

Einhergehend mit der Reparatur eines Schadens an der Dachverkleidung sollen die daraus resultierenden Feuchtigkeitsschäden behoben werden. Des Weiteren ist ein neuer Korrosionsschutz an der Schießanlage vorzunehmen.

 

  • Merksteiner Tennisclub Blau-Gold e.V.

 

Zum Erhalt der Bausubstanz ist eine Fassadensanierung des in Holzbauweise errichteten Vereinsheimes erforderlich. Die abgängige Zaunanlage soll zum Schutz vor Unbefugten erneuert werden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verein

Maßnahme

Kosten

rdersumme

 

 

 

 

St. Martinus-

Schützenbruderschaft Kohlberg e.V.

Behebung eines Schaden an der Dachverkleidung und des Feuchtigkeitsschaden am Vereinsheim sowie Korrosionsschutz  der Schießanlage

1.770,00 €

1.327,50 €

 

 

 

 

Merksteiner Tennisclub Blau-Gold e.V.

Sanierung der Holzfassade des Vereinsheimes und Erneuerung der Einfriedung

22.605,72 €

12.172,50 €

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen

der Sportpauschale

 

Die Mittel der Sportpauschale in Höhe von 124.000 € stehen den Kommunen zur freien Verwendung zur Verfügung. Sie dürfen auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn die Kommune keine eigenen Maßnahmen durchführt. Vor dem Hintergrund des Sportstättenentwicklungsplanes sind keine größeren Maßnahmen an eigenen Sportstätten durchgeführt worden. Für die Gewährung der Zuschüsse stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Schreiben des Stadtsportverbandes

Antrag SSV St. Martinus-Schützen Kohlberg

Kosten St. Martinus-Schützen Kohlberg

Antrag SSV TC-Merkstein

Kosten TC-Merkstein

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Anlagen

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