Sitzungsvorlage - V/2016/211
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportpauschale 2016 hier: Verteilung der Mittel für investive Maßnahmen im Sportbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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08.11.2016
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verteilung der Mittel aus der Sportpauschale 2016, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kommunalaufsicht, zu. Die Zuschüsse in Höhe von insgesamt 13.500,00 € für die im Sachverhalt beschriebenen investiven Maßnahmen werden an den Stadtsportverband Herzogenrath zur weiteren Vergabe an die Vereine ausgezahlt. Die Verwaltung wird beauftragt, dies in Verbindung mit dem Stadtsportverband zu gewährleisten. Die Vereine müssen über den Stadtsportverband die entsprechende Verwendung der Zuschüsse nachweisen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
x | Die Mittel sind bisher im Ergebnisplan veranschlagt worden. Im Finanzplan ist die Einrichtung einer neuen Investitionsnummer und eine unerhebliche außerplanmäßige Auszahlung erforderlich. |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 13.500,00 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Sachkosten |
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| 13.500,00 € |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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| 13.500,00 € |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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| 13.500,00 € |
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Landesregierung hat erstmalig im Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 die Sportpauschale eingeführt. Diese dient als Ersatz für die maßnahmenbezogene Förderung. Die Sportpauschale soll die Kommunen in die Lage versetzen, mit diesen Mitteln die Einrichtung, die Sanierung und Instandhaltung von gemeindlichen und vereinseigenen Sportanlagen durchzuführen.
Für das Jahr 2016 stehen in der vorläufigen Haushaltsführung und nach entsprechender Kürzung im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Mittel in Höhe von 13.500,00 € für Vereinsmaßnahmen zur Verfügung. Die Fördersummen sind entsprechend den Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale so berechnet, dass die Vereine einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 25 % tragen.
Der Stadtsportverband schlägt daher vor, diesjährig den Gesamtbetrag für die Förderung auf die Anträge der Vereine St. Martinus-Schützenbruderschaft Kohlberg und Merksteiner Tennisclub Blau-Gold zu verteilen, da es sich aus Sicht des SSV bei den durchzuführenden Arbeiten um dringende und unaufschiebbare Maßnahmen zum Erhalt der Bausubstanz handelt.
Folgende aufgeführte Maßnahmen sollen bezuschusst werden:
- St. Martinus-Schützenbruderschaft Kohlberg e.V.
Einhergehend mit der Reparatur eines Schadens an der Dachverkleidung sollen die daraus resultierenden Feuchtigkeitsschäden behoben werden. Des Weiteren ist ein neuer Korrosionsschutz an der Schießanlage vorzunehmen.
- Merksteiner Tennisclub Blau-Gold e.V.
Zum Erhalt der Bausubstanz ist eine Fassadensanierung des in Holzbauweise errichteten Vereinsheimes erforderlich. Die abgängige Zaunanlage soll zum Schutz vor Unbefugten erneuert werden.
Verein | Maßnahme | Kosten | Fördersumme |
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St. Martinus- Schützenbruderschaft Kohlberg e.V. | Behebung eines Schaden an der Dachverkleidung und des Feuchtigkeitsschaden am Vereinsheim sowie Korrosionsschutz der Schießanlage | 1.770,00 € | 1.327,50 € |
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Merksteiner Tennisclub Blau-Gold e.V. | Sanierung der Holzfassade des Vereinsheimes und Erneuerung der Einfriedung | 22.605,72 € | 12.172,50 € |
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen
der Sportpauschale
Die Mittel der Sportpauschale in Höhe von 124.000 € stehen den Kommunen zur freien Verwendung zur Verfügung. Sie dürfen auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn die Kommune keine eigenen Maßnahmen durchführt. Vor dem Hintergrund des Sportstättenentwicklungsplanes sind keine größeren Maßnahmen an eigenen Sportstätten durchgeführt worden. Für die Gewährung der Zuschüsse stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Schreiben des Stadtsportverbandes
Antrag SSV St. Martinus-Schützen Kohlberg
Kosten St. Martinus-Schützen Kohlberg
Antrag SSV TC-Merkstein
Kosten TC-Merkstein
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,9 MB
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