Sitzungsvorlage - V/2016/290
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf den städtischen Spielplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.11.2016
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
x | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
x | im Finanzplan bei Investitionsnummer I 08 4 BEV 006 insgesamt 25.000,00 Euro |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgehend von den Beratungen und gemäß dem Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 22.09.2016 hat die Verwaltung die Kommunalaufsichtsbehörden mit Schreiben vom 24.10.2016 um Freigabe der bisher gesperrten Haushaltsmittel zur Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf der Grundlage der vorgelegten Spielflächenbedarfsplanung gebeten.
Unter der Voraussetzung, dass durch die Kommunalaufsichtsbehörden eine entsprechende Mittelfreigabe erfolgt, hat die Verwaltung alle erforderlichen Vorbereitungen getroffen, um die bereits im Jahr 2015 geplanten Ersatzbeschaffungen von Spielgräten bis zum Jahresende zu realisieren.
Gemäß dem Beschluss durch den Jugendhilfeausschusses in seiner Sitzung vom 15.09.2015 (V/2015/254) ist die Anschaffung einer Kletteranlage für den Spielplatz Banker Straße und den Spielplatz Kircheichstraße sowie eine Kletterkombination für den Spielplatz Wagner Straße und der Austausch von Kleinspielgeräten vorgesehen (s. Anlage).
Die Verwaltung wird in der Sitzung mündlich über den Sachstand zum Antrag an die Kommunalaufsichtsbehörden berichten.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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247,7 kB
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