Sitzungsvorlage - V/2016/302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat am 14.12.2010 beschlossen, einen Jugendbeirat einzurichten, um die Jugendlichen durch eine Interessenvertretung am kommunalen Geschehen zu beteiligen. Hierdurch sollen den Jugendlichen demokratische Entscheidungsprozesse verdeutlicht werden und es soll ihnen die Chance zur Mit- und Neugestaltung gegeben werden. Der Jugendbeirat soll für Kinder und Jugendliche ein Ansprechpartner sein. Er soll die Jugendlichen und ihre Interessen vertreten und ihre Wünsche an die Politik und Verwaltung weiterleiten. Die Wahlen zum ersten Jugendbeirat fanden am 8. 10.November 2011 statt. Diese Wahl wurde in herkömmlicher Art und Weise durch Stimmabgabe über einen Wahlzettel an den weiterführenden Schulen und den Jugendfreizeiteinrichtungen in Herzogenrath durchgeführt.

In der Zeit vom 11. bis 13. Dezember 2013 konnten in Form einer Onlinewahl insgesamt 4326 Wahlberechtigte in Herzogenrath den zweiten Jugendbeirat wählen. Insgesamt 5,25 % Prozent der Wahlberechtigten (227 Jugendliche) haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Der Jugendbeirat wird auf zwei Jahre gewählt, so dass die Legislaturperiode des zweiten Jugendbeirates zum 31.12.2015 ausgelaufen ist.

Aus Sicht der Verwaltung ist im Hinblick auf das Thema Jugendpartizipation einerseits festzuhalten, dass seit dem zweiten Halbjahr 2015 das aktive Engagement der gewählten Jugendbeiratsmitglieder stark zurückgegangen ist und nur noch zwei bis drei Mitglieder für die Verwaltung erreichbar gewesen sind. Darüber hinaus ist eine intensive (pädagogische) Begleitung der verbliebenen Jugendbeiratsmitglieder nicht in dem erforderlichen Umfang möglich gewesen.

Andererseits hat sich bei den im Rahmen des Projektes Modellkommune Jugendpartizipation der Städteregion Aachen durchgeführten Workshops (08.01.2015 und 02.10.2015) als zentrales Ergebnis die Erfordernis ergeben, den Jugendbeirat sowie seine Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten stärker bei den Jugendlichen in Herzogenrath bekannt zu machen.

Vor diesem Hintergrund und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Personalressourcen zur Begleitung des Jugendbeirates soll die Neuwahl zum 3. Jugendbeirat Herzogenrath in der Zeit vom 12. bis 14. Dezember 2016 erneut in Form einer Onlinewahl erfolgen.

In diesem Zeitraum haben alle Wahlberechtigten mittels eines persönlichen Zugangscodes die Möglichkeit, über die Homepage des Jugendbeirates (www.deinhrath.de) die Mitglieder des neuen Jugendbeirates zu wählen. Der persönliche Zugangscode wird allen Wahlberechtigten in Form einer Wahlbenachrichtigungskarte persönlich per Post zugestellt. Wahlberechtigte, die nicht die Möglichkeit haben über ein Smartphone oder auf einem PC von zu Hause aus ihre Stimme abzugeben, erhalten die Möglichkeit zur Stimmabgabe über die weiterführenden Schulen und die Jugendfreizeiteinrichtungen in allen drei Stadtteilen von Herzogenrath. Somit werden die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl zum Jugendbeirat gewährleistet.

Im Vorfeld der Wahl zum Jugendbeirat beabsichtigt die Verwaltung, an allen weiterführenden Schulen in Herzogenrath Informationsveranstaltungen  zur Vorstellung des Jugendbeirates und zur Gewinnung von neuen Kandidatinnen und Kandidaten für den Jugendbeirat durchzuführen.

Eine ausführliche Information der Wahlberechtigten über den Jugendbeirat mit seinen Aufgaben und Möglichkeiten sowie über das Onlinewahlverfahren erfolgt durch ein persönliches Anschreiben der Wahlberechtigten durch den Bürgermeister. Darüber hinaus werden die entsprechenden Informationen über die Institutionen der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Herzogenrath sowie über eine öffentliche Berichterstattung in den lokalen Medien und Plakathinweise im öffentlichen Raum transportiert.

Ergänzend hierzu sollen die Wahlberechtigten durch die Verteilung von Give Aways auf die Wahl zum Jugendbeirat aufmerksam gemacht werden. Zusätzlich werden den einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten für den 3. Jugendbeirat Give Aways für den eigenen Wahlkampfzur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung nach Durchführung der Wahl zum 3. Jugendbeirat über die Umsetzung, den Verlauf und das Ergebnis der Onlinewahl informieren.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Jugendliche sollen im Rahmen des geltenden Rechts als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft anerkannt werden. Deshalb wurde in Herzogenrath ein Jugendbeirat eingerichtet, der allen Jugendlichen offen steht. Der Jugendbeirat ist eine Interessenvertretung der Jugendlichen in Herzogenrath. Die Beteiligung der Jugendlichen am kommunalen Geschehen soll durch den Jugendbeirat gefördert werden. Der Jugendbeirat soll zudem demokratische Entscheidungsprozesse nachvollziehbar machen und Chancen zur Neugestaltung bieten. Damit soll dem verstärkten Wunsch von Jugendlichen, an demokratischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, sowie der Kinderrechtskonvention der UN und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Rechnung getragen werden.

Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) i. V. m. § 8 des Achten Buches Sozialgesetzbuch SGB VIII -, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBI. I S. 3134), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 (BGBI I S. 1696), hat der Rat der Stadt Herzogenrath am 14.12.2010 eine entsprechende Satzung für den Jugendbeirat beschlossen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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