Sitzungsvorlage - V/2016/294

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Veränderungen im Bereich Unterhaltsvorschusskasse

Im Rahmen von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Neuregelung des Bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 wurde 14.10.2016 u.a. beschlossen, allen Kindern Unterhaltsvorschussleistungen zu gewähren, wenn der/die Unterhaltspflichtige nicht zahlt.

In dem Beschluss heißt es: „Bund und Länder verständigen sich darauf, beim Unterhaltsvorschussgesetz ab dem 01.01.2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauergrenze aufzuheben sowie auf die dazu erforderliche Finanzierung. Zu den finanziellen Belastungen der Länder besteht noch Beratungsbedarf mit dem Bund.“ Das BMFSFJ bereitet derzeit einen entsprechenden Änderungsantrag für ein laufendes Gesetzgebungsverfahren vor und geht derzeit davon aus, dass dieses Vorhaben, rechtzeitig also noch in diesem Jahr rechtlich umgesetzt werden kann.

Die hieraus resultierenden finanziellen Belastungen der Länder und der Kommunen sind noch nicht abschließend geklärt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Umsetzung des Gesetzes neben der Bereitstellung erheblicher Haushaltsmittel insbesondere die personellen undumlichen Ressourcen geschaffen werden müssen. Hinzu kommen weitere Aufwendungen in Form von Sachkosten für Fortbildung Softwareumstellung und -anpassung, Lizenzen, Hardware usw.

 

b) Spielplatz Brachthäuser Straße

Die Schaukel auf dem Spielplatz Brachthäuser Straße wird bis Ende November durch die ehemalige Schaukel von dem Gelände des Kindergarten TP-Hasen ausgetauscht.

 

c) Spielplatz Amselstraße

Die defekte Schaukel auf dem Spielplatz Amselstraße konnte gegen die Schaukel vom ehemaligen Spielplatz Eisenbahnweg ausgetauscht werden.

 

d) Entwicklung der Elternbeiträge nach Änderung der Kinderfördersatzung

 

Der Jugendhilfeauschuss hatte bei der Beratung und Beschlussfassung zur Veränderung der o.a. Satzung darum gebeten, zu berichten, wie die voraussichtlichen haushalterischen Auswirkungen sind.

Nachdem nun die meisten Beitragsbescheide erteilt worden sind, kann berichtet werden, dass es im Kita-Jahr 2016/17 auf der Ertagsseite voraussichtlich zu Verbesserungen in Höhe von ca. 242.000,00 Euro  kommen wird. Dabei sind allerdings die unterjährigen Veränderungen und die Ergebnisse von Beitragsüberprüfungsverfahren noch nicht berücksichtigt.

 

 

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